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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.

fast gleich viele; die Büdnerstellen sind ähnlich, nur etwas größer alsdie Häuslerstellen.

Nur die Häusler gehen uns hier an; sie sind seit dem Jahre i846von der schwerinischen Regierung angeselzt, um der Auswanderung ent-gegenzuwirken. Außer dem Haus- und Hofplalz hat jeder einen Gartenin Erbpacht. Jedermann rühmt den Erfolg; die Befürchtung, daß manTagediebe und Waldfrevler ansetze, war unbegründet, und niemandspricht mehr diese Besorgnis aus. Die Häusler sind in der HauptsacheLandarbeiter (S. i3i); ja, was ganz besonders bestechend ist, sie arbeitenauch auf ritterschaftlichen Gütern, wenn solche in der Nähe liegen(Weber, Bd. 55, S. 700 ), freilich nur neben den Insten. Warum solltensie, die Häusler, nicht berufen sein, nach und nach an Stelle der Instenzu treten? Wer sieht es nicht, daß, wenn schon der westfälische Heuer-ling unmöglich ist, doch der mecklenburgische Häusler sich in Zu-kunft weiter verbreiten wird? Auf dieses Ziel also muß man lossteuern.

Aber auch hier türmen sich Schwierigkeiten auf. Nicht auf ritter-schaftlichem Boden, sondern auf dem Domanium sind die Häuslereienbegründet, also da, wo es noch Bauerndörfer gibt. Die Häuslereien sind(Sering, Bd. 56, S. i3o) unmittelbar am Dorf, also in der Nachbar-schaft der Bauern, im Anschluß an Bauernhäuser, auf gebaut; und manhat (a. a. 0. S. i3i) den Häuslern die Teilnahme an der Nutzung derGemeindeländereien gestattet. Infolgedessen fühlt sich der Häusler alsGemeindemitglied (Weber, Bd. 55, S. 764 )- Natürlich ist der Haupt-grund seines Gedeihens der: auch der mecklenburgische Häusler,geradeso wie der hannoversche, hat seinen Mutterboden, nämlich dasBauerndorf.

Im Mecklenburger Domanium handelt sichs also nicht um isolierteArbeiterkolonien! Sollte man bei dieser Sachlage die Häusler so einfachnach dem dörferlosen Osten verpflanzen können? Gesetzt, man täte es,so würden sie sich in der Einsamkeit der Rittergüter bald in miß-vergnügtes Gesindel verwandeln denn auch der Häusler hat wie derHeuerling eine Seele.

Jedesmal also stoßen wir auf die nämliche Tatsache: die ländlicheArbeitsverfassung ist nur ein Glied der ländlichen Verfassung über-haupt: der Heuermann gehört zum Einzelhof; der Häusler, als freierArbeiter, hängt am Bauerndorf: der Inste gehört zum Rittergut, woes weit und breit das Land beherrscht und keine bäuerlichen Nach-barn hat. So hätten wir also eine schematische Gliederung. Aber ver-