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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Landarbeiter und innere Kolonisation.

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gessen wir nicht, daß die Wirklichkeit oft mannigfaltiger ist, als dasSchema des Theoretikers. Auch wenn unsere Einsicht zu Ende wäreunsere Hoffnung stirbt deshalb noch lange nicht.

Indessen, unsere Einsicht reicht noch etwas weiter.

Gerade die Arbeilsverfassung des nordöstlichen Rittergutes ist auf-fallend wandelbar 1 . Hier hatte man früher, als noch Unfreiheit derBauern bestand, die Fronverfassung. Das Instenwesen breitete sich erstspäter aus, als die Landbevölkerung befreit war; nicht durch staat-liche Anordnung, sondern unter völliger Zurückhaltung des Staates hatsich diese Arbeitsverfassung gebildet. In der Gegenwart ist nun auchdiese, kaum hundert Jahre alte Einrichtung im Begriff zu verfallen,und wenn der Staat nichts tut, dann greift das Wesen der Wander-arbeiter zweifellos immer mehr um sich. Sie kommen aus polnischenund russischen Gegenden; da sie so niedere Löhne fordern, droht dieGefahr, daß sie sich bei uns seßhaft machen, und daß wir Zuständewie in Galizien oder Irland bekommen, nämlich eine nationale Ver-schiedenheit der Gutsherren und ihrer Arbeiterbevölkerung, auch in bis-her völlig deutschen Bezirken.

Daß der Staat sich früher ganz zurückhielt, hatte bekanntlich seinenguten Grund. Die Wissenschaft hatte nicht vorgearbeitet; sie hatte im18. Jahrhundert nur das Fronsystem verdammt, aber sie hatte überden Ersatz desselben nicht nachgedacht; man sagte, das wird sich vonselber linden.

Heutigen Tages steht das aber anders. Gerade über die verschiedenenArbeitsverfassungen, vergangene und zukünftige, denkt man nach. Dieländliche Verfassung im weitesten Umfang wird nicht mehr mit demdumpfen Gefühl des natürlichen Menschen als etwas schlechthin Ge-gebenes betrachtet. Wenn die Arbeitsverfassung tief eingewurzelt ist indie ländliche Verfassung überhaupt so schrecken wir nicht mehrvor dem Gedanken zurück, ob das größere Ganze verändert werdenkann. Das Stockwerk, worin wir wohnen, kann für sich nicht umgebautwerden, aber wie wäre es mit einem Umbau des Hauses, worin dasStockwerk liegt?

So käme es also auf die Frage an: kann man die ländliche Ver-fassung verändern? Die Versuche dazu liegen vor in Versuchen zur-

3 Vgl. den Vortrag über die Landarbeiter bei der Stein-HardenbergischenGesetzgebung in der vorliegenden Schrift, Seite 107.