Landarbeiter und innere Kolonisation.
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sei, während die Stärkung des Arbeiterstandes, der Zahl nach, einemganz offenliegenden Bedürfnis des Augenblicks entsprach. Das Gesetzentsprang also aus einem bunten Gemisch verschiedener nationaler undsozialer Stimmungen: zu wenig Bauern; zu viele Polen ; und allgemeinerArbeitermangel.
In der Ausführung jedoch ist eine ganz deutliche Abklärung ein-getreten. Besonders seitdem in den beiden Gesetzen über Rentengüter(1890 und 1891) ein passendes Besitzrecht geschaffen war, ergab sichungefähr folgendes in der Wirklichkeit:
Die staatliche Tätigkeit auf Grund dieser Gesetze kümmert sich nichtum die bestehenden Arbeiterverhältnisse; die bleiben überall zunächstwie sie sind; es denkt niemand daran, etwa die Instengruppen auf deneinzelnen Gütern in Häusler zu verwandeln; das liegt außerhalb des Ge-sichtskreises dieser Gesetze.
Dagegen hat man, der Fassung des Gesetzes entsprechend, aller-dings daran gedacht, auf erworbenem Lande neue Arbeiterkolonien an-zusetzen. Die Arbeiter hätten dann auf zwei oder drei benachbartenRittergütern wohl Anstellung im Tagelohn gefunden; in gewissen Jahres-zeiten wären sie zweifellos sehr gesucht gewesen. Es wären nach undnach „freie Arbeiter“ in beträchtlicher Zahl in Kolonien entstanden,die zerstreut unter der großen Masse der Rittergüter gelegen hätten. Sodachte man sich die Sache. Aber schon private Versuche in dieser Rich-tung sind fast ausnahmslos mißglückt: „alle Einwohner stehen auf der-selben Stufe der Dürftigkeit“; „nach wie vor ist der Arbeiter in solchenKolonien gesellschaftlich isoliert“; „es liegt etwas Gedrücktes, Trauriges,Unfreies auf solchen Gemeinwesen"; „die rührigen und selbstbewußtenjungen Leute halten es in solcher Umgebung nicht aus“, weil sie es zunichts bringen können (Sering, Bd. 56 , S. 120—121). Ganz dieselbeErfahrung hat die Ansiedelungskommission gemacht (S. 21 5 ). Seringkommt zu dem allgemeinen Ergebnis: „für kleine Stellen ist es von derhöchsten Wichtigkeit, daß sie niemals anders als im Zusammenhang mitDorfgemeinden begründet werden“ (S. i/|i)- Es ist also mit der Grün-dung bloßer Arbeilerkolonien — nichts.
Immerhin kann man das Einströmen von Wanderarbeitern aus demOsten polizeilich verbieten, damit die Landarbeiter, die wir haben, nichtnoch weiter herabsinken.
Wer aber unseren Landarbeitern die Freizügigkeit nehmen oder auch