Landarbeiter und innere Kolonisation.
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Noch seltsamer stand es bis vor kurzem mit den Werken Alexanders vonHumboldt : seine größeren, vor dem Kosmos erschienenen Schriften stehen zwarauf manchen Bilbiotheken, aber meist in französischer Sprache und in gänzlichunhandlichen Großfolioausgaben. Die Oktavausgaben des „Essai politique sur leroyaume de la Nouvelle Espagne“, 4 Bde., Paris 1825, und des „Essai politiquesur I’ile de Cuba“, 2 Bde., Paris 1826, sind selten, teuer und meines Wissens istnur ersteres übersetzt. Das grundlegende, staunenswert gelehrte Werk „Examencritique de l’histoire de la geographie du Nouveau continent usw.“, Paris 1814,ist zwar übersetzt: Kritische Untersuchungen über die historische Entwicklungder geographischen Kenntnisse von der Neuen Welt, bearbeitet von Ideler, 3 Bde.,Berlin 1836; aber auch diese in Oktav erschienene Ausgabe ist selten und teuer.Nur aus diesen älteren Werken kann man eine Vorstellung von der BedeutungHumboldts gewinnen. Die Cottasche Buchhandlung hat neuerdings eine Ausgabeder Humboldtschen Werke veranstaltet — aber die „Kritischen Untersuchungen“sind nicht mit aufgenommen.
Zum zweiten V ortrag (Leibeigenschaft).
Der Vortrag wurde in der Aula der Universität zu Straßburg am 27. Januar1891 gehalten und erschien zuerst unter dem Titel „Leibeigenschaft im östlichenDeutschland “ in den Preußischen Jahrbüchern, herausgegeben von H. Delbrück,Bd. LXVII, Heft 3 (Berlin , März 1891).
Es wird darin Bezug genommen auf C. J. Fuchs, Untergang des Bauern-standes usw. in Neuvorpommern und Rügen (Heft VI der Abhandlungen aus demStaatswissenschaftlichen Seminar zu Straßburg i. E.), Straßburg 1888; ferner aufdas grundlegende Werk von Georg Hanssen , Aufhebung der Leibeigenschaftin Schleswig und Holstein, St. Petersburg 1861; und auf die Abhandlung vonHugo Böhlau, Über Ursprung und Wesen der Leibeigenschaft in Mecklenburg (Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Bd. X, Weimar 1872).
' Für Rußland kommen in Betracht: Mackenzie Wallace, Rußland , deutschvon Ernst Röttger, dritte Auflage, Leipzig 1880, und J. Engelmann , Die Leib-eigenschaft in Rußland, Leipzig 1884.
Wegen der Uckermark und Neumark vgl. Fr. Großmann, Über die guts-herrlich-bäuerlichen Rechtsverhältnisse in der Mark Brandenburg, Leipzig 1890(Schmollers Forschungen, Bd. IX, Heft 4). Vgl. darüber die Abhandlung vonC. J. Fuchs, Zur Geschichte der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in der MarkBrandenburg (Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte XII, Germanistische Ab-teilung, Weimar 1891).
Leider konnte ich auf die russischen Ostseeprovinzen, wegen der Kürze der Zeit,nicht eingehen; ich weise daher auf das neueste Werk hin: Astaf von Transehe-Roseneck , Gutsherr und Bauer in Livland im 17. und 18. Jahrhundert (Ab-handlungen aus dem staatswissenschaftlichen Seminar zu Straßburg , Heft VII,Straßburg 1890). Eine Fortsetzung wäre höchst erwünscht.
Teilweise abweichend von meiner Auffassung sind die drei sehr gelehrten Ab-handlungen von W. von Brünneck: Die Leibeigenschaft in Ostpreußen (Zeit-schrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. VIII, Germanistische Ab-teilung, Weimar 1887); Die Leibeigenschaft in Pommern (ebenda Bd. IX, Ger-manistische Abteilung, Weimar 1888); und: Die Aufhebung der Leibeigenschaftdurch die Gesetzgebung Friedrichs des Großen und das Allg. preußische Land-recht (ebenda Bd. X und XI, Germanistische Abteilung, Weimar 1889 und 1890).