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III. Grundherrschaft und Rittergut.
Der größere Bauer leistete Spanndienste, und zwar sind es Acker-dienste von bestimmtem Umfang; ferner gemessene Dünger-, Ernte-und Heufuhren; daneben, nach Bedarf, also ungemessen, Getreide-,Ifolz-, Bau- und Wollefuhren.
Die Gutsherrschaft hielt durchweg auch eigene Gespanne, so daßalso die Bauerndienste nur noch als Ergänzung dienten.
Die Handdienste des Bauern (im engeren Sinne des Wortes) warenunbedeutend, da für die Handdienste eine andere Klasse der ländlichenBevölkerung bestimmt war.
7. Diese Klasse wurde von den Dreschgärtnern gebildet, die in Nieder-schlesien —■ soweit der landwirtschaftliche Betrieb der Grundherrenreichte — überall Vorkommen. Sie sind die Handarbeiterklasse für denländlichen Großbetrieb. Jedes Dominium hatte eine Anzahl ständig beiihm beschäftigter Familien, die jahraus jahrein auf die Arbeit auf demGulshofe angewiesen waren.
In anderen Provinzen war dies nicht in solcher Regelmäßigkeit derFall. Nach Herrn von Haxthausen war zum Beispiel in der ProvinzPreußen eine ähnliche Einrichtung zwar bei den Kölmern üblich, indemdiese Bauern auf ihren Gütern sogenannte Insten als ständige Arbeitersitzen hatten; aber die Gutsherren hatten nur wenige oder keine und er-hielten diese Arbeiterklasse erst nach der Reformgesetzgebung. Eine be-zeichnende Verschiedenheit, denn in Niederschlesien, wo Handdiensteschon vorher in der Hauptsache durch die Dreschgärlner geleistetwurden, konnte durch die Reformgeselzgebung dieser Zustand nicht erstherbeigeführt werden; höchstens konnten sich die Verhältnisse derDreschgärtner umändern. Es konnten also Gutsarbeitcr anderer Ver-fassung aus Dreschgärtnern entstehen, aber es brauchten nicht ge-bundene Gutsarbeiter erst neu gebildet zu werden. Und so ist cs in derTat gewesen: in Niederschlesien hat die Reformgesetzgebung nicht jeneGutsarbeiter geschaffen, wohl aber häufig die vorhandenen Dresch-gärtner in Insten verwandelt.
Das Vorkommen der Dreschgärtner läßt sich örtlich ziemlich genauabgrenzen. Sie finden sich in den ebenen Gebieten der RegierungsbezirkeBreslau und Liegnitz fast überall; ferner in den anstoßenden Teilen dersüdlichen Neumark (in den Kreisen Krossen und Schwiebus-Züllichau);in den ebenfalls benachbarten Teilen der Oberlausitz (nämlich in denKreisen Lauban und Görlitz ) und endlich in den angrenzenden TeilenOberschlesiens auf dem linken (westlichen) Oderufer. Dies alles sind