Die ländliche Verfassung Niederschlesiens.
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Gegenden, in welchen keine slawische Bevölkerung mehr seßhaft ist.Der Dreschgärtner ist also eine Eigentümlichkeit der ganz germani-sierten Landesteile.
Hierin werden wir bestärkt durch Betrachtung der Ausnahme, diesich im Regierungsbezirk Breslau findet. In den nordöstlichen KreisenWartenberg, Namslau, Mielitsch und Öls, wo damals überall noch pol-nisch gesprochen wurde, sind die Dreschgärtner seltener und nebenihnen tritt der sogenannte Bobotgärtner auf; dieser ist aber ein mitDiensten belasteter Kossät, kein reiner Gutsarbeiter; und dieser Robot-gärtner ist auch in dem polnischen Oberschlesien zu HauseW
Der Dreschgärtner findet sich aber nicht in allen Teilen Nieder-schlesiens ; die sogenannten Gebirgskreise, sowohl des RegierungsbezirksBreslau als Liegnitz , kennen die Dreschgärtner nicht. An deren Stellestehen dort die sogenannten Robothäusler. Zwar ist die Gegend ganzdeutsch, aber es fehlt die große Gutswirtschaft, weil in den Bergen derForstbetrieb vorherrscht; weshalb denn auch der Robothäusler Wald-arbeit verrichtet.
Der Dreschgärtner ist also in Niederschlesien von alters her da zusuchen, wo das Land ganz deutsch ist und wo Feldbau im größeren Be-trieb sich findet. Diese höchst lehrreiche Bemerkung verdanken wir deneingehenden Forschungen Kerns.
8. Die Dreschgärlnerverfassung bietet (abgesehen davon, daß derDreschgärtner Erbuntertan ist, wie die gesamte ländliche Bevölkerung)etwa folgendes Bild, das ebenfalls durch Kerns Untersuchungen manchefeinere Züge gewonnen hat.
Der Dreschgärtner Niederschlesiens ist Eigentümer seiner Stelle, dasheißt seines Hauses und der zugehörigen Landfläche; das Land ist vongeringer Ausdehnung; gewöhnlich werden drei bis vier Morgen genannt.Das Land ist Gartenland; es dürfte in der Regel in der Nähe des Hausesgelegen haben; jedenfalls ist es frei von Flurzwang. Daher die Be-zeichnung „Gärtner“; Garten bedeutet hier, was in der Mark Branden-burg Wurth heißt. Demnach hat er eine gewisse Ähnlichkeit mit demKossäten anderer Provinzen (Schlesien kennt diesen Ausdruck nicht),dessen Ackerbesitz ebenfalls in der Regel außerhalb des Flurzwangesliegt, und der in Schlesien schlechthin Gärtner heißt. Aber der Kossäthat so viel Land, daß er von dessen Bewirtschaftung leben kann; so
11 Vgl. Knapp, Bd. II S. 262 und besonders S. 393.
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