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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die ländliche Verfassung Niederschlesiens .

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aller einen Kreis fest gebundener Arbeiter zur Verrichtung der Hand-dienste: die Dreschgärtnergenossenschaft. Jede solche Familie hat Hausund einiges Land erblich inne; es wird also vorausgesetzt, daß diesVerhältnis nach dem Tode des Inhabers von den Kindern fortgesetztwird; die Leute sind Erbdrescher sächsisch zu reden wie es Erb-förster gibt. Es ist dies der äußerste Gegensatz zum modernen Wander-arbeiter. Merkwürdig ist ferner, daß hierbei, in der Theorie, jeder Geld-lohn fehlt; der Lohn besteht nur in einem Anteil an den Produkten. Esist dies nicht etwa eine Gewinnbeteiligung, wie schon Frommer 17 mitRecht hervorhebt; denn es kommt nicht auf den Reingewinn des guts-herrlichen Betriebs, sondern nur auf den Rohertrag an: es ist Beteiligungam Rohertrag. *

Ein solches Lohnsystem hat offenbar nur Sinn für Zeiten, in denender Getreidebau die Hauptsache ist und niemand daran denkt, daß diesjemals auf hören kann.

Auch hat offenbar damals der Gedanke noch völlig gefehlt, daß un-versorgte, notleidende Mitglieder der unteren Klassen sich freiwillig zurHandarbeit drängen würden. Niemand dachte daran, Proletarier aus-zubeuten, indem man sie zeitweilig gegen Lohn beschäftigte, um sienach getaner Arbeit ohne weiteres wieder abzustoßen. Die Arbeiter-schaft ist vielmehr fest angeslellt, und diese Stellung ist sogar erblich!

Hiermit soll nicht etwa gesagt sein, daß jene Gutsarbeiter eine be-sonders hohe Lebenshaltung gehabt hätten. Es mag im Hause des Dresch-gärtners ärmlich und einförmig zugegangen sein, vielleicht jämmer-licher als beim heutigen Landarbeiter. Aber seine Stellung war, wasDauer und Versorgung betrifft, gänzlich gefahrlos.

So arm die Leute waren, sie waren kein Auswurf aus der mensch-lichen Gesellschaft, sie waren vielmehr in die damalige Gesellschafts-ordnung aufs sorgfältigste eingegliedert. Sie waren kein Proletariat, denndessen Kennzeichen ist nicht Armut, sondern ungesicherte Stellung.Daher gehört der Inste, dem jeden Augenblick gekündigt werden kann,zum Proletariat; aber der Dreschgärtner nicht.

i4. Die ganze ländliche Verfassung Niederschlesiens ist ein Rest derspätmittelalterlichen Verfassung unserer Kolonialländer.

Das Kolonialland verrät sich, wenn wir die Ergebnisse Wittichsüber das ältere nordwestliche Deutschland zu Hilfe nehmen, durch den

17 H. Frommer, Gewinnbeteiligung. Schmollers Forschungen, Bd. VI (1886),Heft 2, S. 80.