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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen .

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Bauern ohne Freiheit, ohne Eigentum gibt. Die Zeit der Robotpatentemit ihrer zaghaften Regelung einer veralteten Arbeitsverfassung lagdamals weit zurück. Der Kaiser Joseph will nicht das Alte, auch wennes nach Maß und Art der Leistung verbessert ist; er will etwas Neues,und daß dies ein Umsturz ist, das gerade reizt ihn daran, das ist für ihnder eigentliche Herrschergenuß.

Vor allem vernichtet er die Erbuntertänigkeit. Die Ilauptwirkungdavon ist, daß nun auch die Privatbauern frei werden denn dieDomänenbauern sind es bereits in ihrer Mehrzahl oder ganz. Und dashat Kaiser Joseph bereits im Jahre 1781 getan, acht Jahre vor demAusbruch der Französischen Revolution. Was damals aus Frankreich herüberleuchtete, war nicht der Widerschein einer ungeheueren Feuers-brunst sondern ein kleiner heller Stern, der schon .eine geraumeZeit am Himmel stand. Dieser Stern war Voltaire .

Joseph bediente sich dabei, wie schon seine Mutter getan hatte, eineskleinen höchst verzeihlichen Kunstgriffes, der auch anderwärts sehrwirksam war. Das Rechtsinstitul, das ihnen so zuwider ist, die Erbunter-tänigkeit, wird von den Fürsten mit einem Namen belegt, der es ganzanders erscheinen läßt als es war, mit einem Namen, der es verächtlichmacht: das was sie abschaffen wollen, nennen sie in diesem entscheiden-den Augenblick Leibeigenschaft. Leibeigenschaft hieß aber damals (ab-gesehen von einem mittelalterlichen Rechtsinstitut im westlichen Deutsch-land , das höchst unbedeutend war) auch die Sklaverei und so habendenn die Fürsten , aus ehrlichem Eifer für die Zukunft ihrer Länder,doch die Vergangenheit derselben sozusagen ein wenig verleumdetdenn die Erbuntertänigkeit, wenn auch ein Status der Unfreiheit, warganz und gar nicht Sklaverei; sie fesselte den Bauer an das Gut desHerrn, aber nicht an die Person des Herrn; sie gestattete ferner demBauer Vermögenserwerb, was die Sklaverei nicht tut.

Der Name Leibeigenschaft war fremd auch in den Ländern derböhmischen Krone, als Joseph II. ihn gebrauchte, um das abzuschaffen,was schlechterdings Erbuntertänigkeit war. Es gehört die ganze Sorg-losigkeit der neueren Rechtsgeschichte dazu, um aus dem Namen herausauf die Sachen zu schließen. Der Sache nach war es so 19 :

Das berühmte Patent Josephs II. vom 1. November 1781 ver-ordnet:

19 Grünberg, I 286.