Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen . ^75
nicht fertig gebracht. Es liegt nicht so, daß etwa andere mit ihrer Mäßi-gung mehr erreicht hätten, als er mit seinem Übereifer, sondern esliegt so: durch seinen Übereifer hat Joseph zwar nicht alles, aber dochweit mehr erreicht, als andere mit ihrer Mäßigung.
Kein Wunder — möchte man hier einwerfen — denn im Jahre 1781war Friedrich der Große alt und gebrechlich, am Ende eines Helden-lebens stehend, geistig einsam und greisenhaft kühl. Jung und feurigwie Joseph mußte man sein, um damals das Losungswort des scheiden-den Jahrhunderts aufzugreifen; nur ein Jüngling konnte sich vermessen,auf diesem Weg der Mann seiner Zeit zu werden, der Weltbeglücker, dervom Thron aus die Freiheit gründet.
Indessen liegt der Unterschied doch tiefer; der Greis in Sanssouci brauchte sich durch seinen Bewunderer an der Donau keineswegs über-trumpft zu fühlen: nach dieser Palme hatte der preußische König niegerungen. Beim Lesen des josephinischen Gesetzes hätte vielleicht derphilosophische Schriftsteller in ihm wohlwollend gelächelt, aber derherrschverständige König in ihm wäre von Satz zu Satz bedenklichergeworden. Denn hier wird ja die Gutsherrschaft als solche angegriffen,unterwühlt, zu Fall gebracht; es ist hier ein Kampf gegen ein Institutals solches; so macht’s ein Schwärmer, aber nicht ein König. Niemalshat Friedrich II. etwas Ähnliches auch nur geträumt; er ist in seinerinneren Politik stets fortbildend, aber stets erhaltend gewesen; er hatimmer nur Auswüchse beschnitten, aber stets den Kern geschont. Daßder Bauer aufhöre, Untertan zu sein, ist ihm gar kein Ziel; der Bauersoll Untertan bleiben, aber auf hören, ein gequälter Untertan zu sein, ersoll Untertan bleiben, aber erblichen Landbesitz erlangen, damit er ebenals Untertan besser gedeiht. Ebenso hat Friedrich II. auch die Heeres-verfassung nicht geändert, sondern nur mit ihr und durch sie gesiegt;er war ein Revolutionär in bezug auf die Machtverhältnisse der euro-päischen Staaten; aber bei sich zu Hause das Unterste zu oberst zukehren, aus reinem Grundsatz eine alte Einrichtung, die seiner Souveräni-tät nicht im Wege stand, als bloßer Neuerer im Geiste der damaligenZeit zu zerstören — das wäre ihm mutwillig und töricht vorgekommen.In diesem Sinne ging er eher zu weit, so daß, als der König alterte, auchsein Staat ältlich aussah. Und wenn er auch hie und da über Leibeigen-schaft schalt, so meinte er stets nur den Unfug des unerblichen und un-sicheren Besitzes, nie aber die Erbuntertänigkeit als solche.
Erst Friedrich Wilhelm III. hat, von 1797 (dem Jahre seiner Thron-