Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen . |g.[
funden, die gutsherrlichen Interessen auf unabsehbare Zeiten zu be-günstigen durch Sicherung hoher Renten, durch Massen eingezogenenLandes, durch Herabstoßung der kleinen Leute in den Stand landloserTagelöhner. Es ist kein Zweifel, daß diese Art und Weise der Lösungkein Meisterstück der Sozialpolitik war; vieles daran muß dem Kennerdes 18. Jahrhunderts als ein wahrer Greuel erscheinen, zum Beispiel diegestattete, ja beförderte Vergrößerung des Gutslandes. Das 18. Jahr-hundert hatte von künftigem Übergewicht der Bauern geträumt — unddie Wirklichkeit hat das Übergewicht der Gutsherren erst recht befestigt.Wenn aber schon ein Staat nicht anders durchkommt, als daß er sichauf eine bestimmte gesellschaftliche Klasse stützt — und das dürfte fürsJahr 1811 für das verkleinerte, verarmte Preußen der Fall gewesensein —■ so ist es politisch erklärbar — wenn auch von sozialen Nach-teilen begleitet — wenn er sich zu seiner Stütze die Starken aussucht,und das waren damals die Junker.
Soweit sie Geschäftsleute sind — und das sind sie als Besitzer vongroßen Gütern — nützen sie bald die Gunst der Umstände völlig aus undrichten ihre Betriebe zweckmäßig ein, während sie als Politiker ganz aufdie Seite der Krone treten. Nur eine Minderheit fühlt sich gekränkt durchVerlust der früheren patriarchalischen Stellung; auch sie hängen treudem König an, verschreien aber den Staatskanzler als einen Jakobiner.Das liberale Deutschland hört dies nicht ungern, hält es für eine verzeih-liche Übertreibung, überschätzt aber die sozialpolitische Bedeutung derHardenbergischen Gesetzgebung; und das Bürgertum in den Städten istvon da an mit der neuen Wendung der Dinge ebenso zufrieden, wie imGrunde das Gutsbesitzertum auf dem Lande. Ja sogar der Bauer, derdoch allein die großen Kosten trug, kommt nicht recht zum Bewußtseindavon, wieviel ihm abgefordert ist.
Der entscheidende Punkt liegt also nicht darin, daß die Hardenbergi-sche Gesetzgebung, vom Bauern aus betrachtet, mustergültig wäre, denndas war sie nicht; sondern darin, daß sie rechtzeitig auftrat und demStaate des Ostens moderne, wenn auch immer noch östliche Stützenschuf.
In Österreich steht es ganz anders. Nachdem das, was an Josephs Ge-setzgebung allzu kühn erschien, im Jahre 1790 wieder beseitigt war,verfiel die Gesetzgebung in den auffallendsten Stillstand. Die Bauernwaren allerdings persönlich frei und blieben es, aber wie sollen sie dieFronen absloßon, und wie sollen sie Eigentümer werden? Das blieb vor-