Die Gvundherrschaft in Nord-Westdeutschland.
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mache sie so frei als sie es vertragen können. Aber man höre endlich auf,weil man freie Bauern will, zu behaupten, daß dies der Urzustand ge-wesen sei. Blondlockige Müßiggänger, Bärenhäuter im wahren Sinnedes Worts, die nur selten was tun, außer trinken, jagen, kämpfen —■diese urgesunden Tugendspiegel taciteischer Sittenpredigten, sollenBauern gewesen sein? Sie sind es sicher nicht gewesen. Es waren viel-mehr kleine Grundherren, eine Art sozialen Adels, die im Gericht undin der Volksversammlung mitredeten, die aber — wenn auch ihre Frauenden Haushalt führten — niemals die Hand an den knechtischen Pfluglegten. Sie hatten vielmehr angesiedelte Knechte, und diese Knechtewaren Bauern, die für ihren Herrn dem Boden die Nahrung abgewinnenmußten. Gewiß hat man sie nicht arg gequält, aber gearbeitet müssen sieum so sicherer haben, als ihre Herren durch nichts so sehr als durchMüßiggang glänzten.
Somit wäre der Bauer, der seinen Herrn ernähren muß, eine sehr alteErscheinung. Die Grundherrschaft, statt sich nach und nach in histori-scher Zeit zu entwickeln, wäre vielmehr die älteste der bekannten Ver-fassungsformen, und aus ihr wären die späteren Formen abzuleiten. Ichmuß gestehen, daß mir dies sehr wahrscheinlich ist.
Einen ähnlichen Stoß erhält die herrschende Lehre über den Zustandder Karolingerzeit. Jeder Historiker kennt die so oft wiederholte An-schauung: freie Bauern, die wegen ihrer Freiheit kriegspflichtig waren,sollen, um dem Heeresdienst zu entgehen, auf ihre Freiheit verzichtethaben, und zwar in der Form, daß sie sich einem größeren Herrn in dieHörigkeit ergaben. Der neue Herr übernimmt dann für sie den Kriegs-dienst. Und so soll sich die Grundherrschaft ausgebildet haben, zugleichmit dem Anfang des Ritterdienstes.
Nun mag es ja hie und da vorgekommen sein, daß ein bis dahin freierBauer sich einem Herrn ergab. Aber ein allgemeiner Vorgang war das inNiedersachsen schon deshalb nicht, weil dort der abhängige Bauer bereitsdamals die Regel war. Wenn Bauernstellen zum Beispiel einem Klostergeschenkt werden, so ist nicht der innehabende Bauer der Schenker,sondern sein kleiner Grundherr schenkt die Bauernstelle — und mit ihrden abhängigen Bauern —■ dem Kloster. Der Bauer bleibt hierbei stetsauf seiner Stelle sitzen; das nahm freilich auch die ältere Ansicht fürsicher an. Nur meinte man früher, der Bauer habe den Be^tztitel ver-ändert — aus dem früheren Eigentümer sei nun erst ein Grundholdegeworden. Jetzt ist es für Niedersachsen höchst wahrscheinlich, daß