Die Grundherrsehaft'in Nord Westdeutschland . 193
sogenannten Meier, verpachtet. Man nannte dies Vermeierung der Villi-kation; der Beamte zahlt dann jährlich ein Pachtgeld an den Herrn.
Auf diesem Wege gewinnt der Ausdruck Vermeierung, ursprüng-lich nur auf Villikationen anwendbar, den allgemeinen Sinn der Ver-pachtung überhaupt.
Noch vorteilhafter ist es aber dem Grundherrn, wenn er eine ganzneue Verfassung einführt. Und zwar auf folgendem Wege:
Der Herr hebt das Latenrecht seiner so wenig leistenden Bauern auf,indem er sie frei läßt. Das Land bleibt natürlich dem Herrn. Denn derHerr will ja nicht etwa Versuche in Menschenrechten oder bäuerlichemEigentum anstellen, sondern er will ein reichliches Einkommen, un-abhängig von dem anmaßenden Villicus, erringen. Die so erledigtenHufen, die, aus alter Zeit stammend, ohnehin viel zu klein für dasreifere Mittelalter sind, schlägt nun der Herr zusammen; je zwei odervier alte Hufen werden vereinigt und an einen freien Mann ausgetan zueinem ganz modernen Paohtrecht, welches Meierrecht heißt; so ent-stehen die Bauernhöfe des späteren Mittelalters; der freie Meier, alsNachfolger des hörigen Laten, ist fertig; Meier bedeutet nun den Pächtereines Bauernhofes (nicht wie früher den Pächter einer Villikalion).
Man muß dies nicht so katastrophenartig auffassen wie die Wirkungeines Erdbebens. Die Sache geht langsam, vor allem wohl dadurch vorsich, daß der Late häufig — bei der Kleinheit seiner Stelle — sich nichthalten kann; freigelassen wird er wohl oft auch deshalb, weil er ab-gewirtschaftet hat.
Das Entscheidende ist: statt vieler Leute mit kleinem Besitz undohne Freiheit tritt eine geringere Zahl freier Meier mit größerem Besitzein. Aus dem Grundherrn mit unergiebigen Hörigen wird ein Grundherrmit zahlungskräftigen Pächtern, die man Meier nennt. Der Grundherrwird Verpächter und lebt jetzt von verabredeten Pachtabgaben.
Diese Änderung hat die merkwürdigsten Folgen, und die Aufdeckungdieser Folgen ist in Wittichs Werk vielleicht das Eigentümlichste.
Zunächst ist es klar, daß die Zahl der so entstehenden Meier einesGrundherrn kleiner sein muß als die Zahl der früheren Laten, da dieMeier gewöhnlich vier Hufen erhalten. Von je vier früheren Laten (derenjeder nur eine Hufe hatte) kann man also — um es ganz schematischzu übertreiben — jetzt einen als Meier unterbringen; aber die dreianderen fallen weg. Sie fallen als Besitzer je einer Hufe weg, aber alsMenschen sind sie noch da. Es fragt sich nun: was wird aus ihnen?
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