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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutscliland. JQg

geben. Derselbe Vorgang, welcher hie und da Kötter schafft, liefertauch eine Anzahl angehender Stadtbürger.

Und endlich bleibt dem landlos und frei gewordenen früheren Latennoch eine Zuflucht: die Auswanderung. Aber wohin sollen sie gewandertsein? Etwa in unsere Kolonien? Allerdings in unsere Kolonien, und zwarim vollsten Ernst. Seitdem uns Meitzen so deutlich gezeigt hat, wodamals unsere Kolonien lagen, nämlich im Osten der Elblinie, kanndarüber gar kein Zweifel sein. Mecklenburg und Brandenburg undPommern sind früher slawisch gewesen und gehören heute zum nieder-deutschen Sprachgebiet. Also müssen die Einwanderer vom nördlichenDeutschland links der Elbe gekommen sein. An eine Völkerwanderungnach Osten kann dabei gar nicht gedacht werden. Nicht wanderndeStämme oder Horden sind aus dem alten Niederdeutschland nach Ostengezogen, sondern Bestandteile einer schon seßhaften Bevölkerung habensich abgelöst. Man hat wesentlich an nachgeborene Söhne gedacht, diezu Hause keine Hufen mehr erhalten konnten; ein durchaus zulässigerGedanke. Es müssen aber nicht lauter solche erblose Söhne gewesensein. Ein Teil der frei und landlos gewordenen früheren Laten bietetsich ebenfalls dar sie konnten in dem jungen Deutschland freieLeute bleiben und zu sehr gutem Recht grundherrliche Bauern werden.So wird der sehr reichliche Zufluß niederdeutscher Elemente dorthinhöchst einfach erklärt.

Nicht zu vergessen bleibt dabei, daß mancher Late in der alten Hörig-keit sitzen blieb, und daß man diesen Rest an gewissen Abgaben, wieTodfall und Bedemund, noch jahrhundertelang erkannte. Dies sind diesogenannten Leibeigenen des Westens, deren Besitzrecht immer mehrdem Meierrecht ähnlich wurde, während jene Abgaben als Überbleibselälterer Verfassung allerdings stehen blieben. Daß sie etwas ganz andereswaren wie die fälschlich sogenannten Leibeigenen des Ostens, die Erb-untertanen, braucht hier nicht wiederholt zu werden.

So liefern uns also jene Laten alles, was wir brauchen, je nachder Art ihrer Weiterentwicklung; einige bleiben rechtlich unfrei undwerden jene Leibeigenen, die nur als Rechtsaltertum interessant, aberdurchaus nicht so schändlich sind.

Die meisten werden aber rechtlich frei, und aus ihnen gehen hervor,wenn sie keine Hufe mehr haben, aber sitzen bleiben die Kötter;wenn sie sitzen bleiben und mehrere Hufen pachten die Meier; wennsie in die Städte ziehen ein Teil der Stadtbürger; und wenn sie aus-

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