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III. Grundherrschaft und Rittergut.
wandern, um über der Elbe in neue Grundherrschaften einzutreten —die niederdeutschen Bauern der Kolonien im Slawenlande.
Dies ist ein tiefer Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse desMittelalters. Sollte wirklich die Wirtschaftsgeschichte nur Material undkeine Gedanken liefern? Kann die allgemeine Geschichtswissenschaftgleichgültig Zusehen, wenn ein besonderer Zweig ihr wirklich etwasBrauchbares liefert? Nach aller Erfahrung tut sie das nicht; gerade derHistoriker, gewohnt und geübt, das Gute zu sammeln, wo er es auchfinde, wird fortfahren Gutes mit großherzigem Danke aufzunehmen.Das haben die Historiker stets getan, und wenn sie das Gestaltlose ebensowie das Gehaltlose ablehnen, auch wenn es aus der sogenannten Wirt-schaftsgeschichte stammt, so sind sie in ihrem Recht und handeln nachihrer Pflicht.
II.
Wir betreten nun, nach diesem Blick aufs Mittelalter, die Schwelleder Neuzeit. Der Zustand, der sich bis dahin ausgebildet hat, ist dieser:Die Grundherren, seien es Fürsten oder geistliche Korporationen oderBitter, leben von dem, was ihre freien Bauern ihnen leisten; und dieseBauern besitzen ihre Stellen zu Meierrecht, das heißt zu einer bestimmtenArt von Pacht. Das Meierrecht ist für den Bauern kein erbliches Recht;wenn der Sohn dem Vater im Besitze folgt, was sehr oft, vielleicht inder Regel geschieht, so ist dies nicht der Fall kraft eines bäuerlichenRechts, sondern jedesmal kraft eines besonderen Vertrags.
Nun wird durch veränderte Heeresverfassung nach und nach derRitterdienst entbehrlich; und der Landesherr, um Söldnerheere auf-stellen zu können, muß regelmäßige und hohe Steuern erheben.
Wer die Entwicklung unseres Ostens kennt, also des Kolonialgebietesjenseits der Elbe, der erwartet wohl, daß nun auch diesseits der Elbe ,in Niedersachsen , der Ritter sich in einen großen Landwirt verwandle,durch Bauernlegen und durch Einführung der Erbuntertänigkeit als derzugehörigen Arbeitsverfassung. Sagen wir also kurz und bündig: inNiedersachsen war das nicht der Fall. Der niedersächsische Ritter undüberhaupt der Grundherr hat diesen Weg, den Übergang zum land-wirtschaftlichen Großbetrieb, nicht beschritten. Über die Gründe, dieihn etwa daran verhindert haben, brauchen wir uns nicht zu besinnen;er hat diesen Weg nicht etwa deshalb vermieden, weil ihm Hindernisseim Wege gestanden hätten, sondern deshalb, weil er dies Ziel gar nichtins Auge gefaßt hat. Das hat für das westliche Deutschland längst schon