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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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III. Grundherrseliaft und Kittergut.

In diesem langen Kriege geht es auch dem niedersächsischen Bauernsehr übel; er kommt in Vermögensverfall, er verliert in tausenden Fällensein Gut. Die Bauernstelle wirdwüst, wie der amtliche Ausdrucklautet; aber dies bedeutet nur, daß kein Meier mehr da ist; hingegensind nicht etwa die Äcker unbebaut; sie sind nach wie vor bebaut, abernicht bemeiert.

Und wer bebaut die meierlosen Äcker? Keineswegs bebaut sie derGrundherr selbst, dem dies gar nicht in den Sinn kommt. Die Äcker sindvielmehr mannigfach veräußert an solche Landleute, die nicht Meiersind; das Meiergut ist zersplittert; die einzelnen Bestandteile sind in dieHände der geringeren Klassen der ländlichen Bevölkerung gefallen.Manche Äcker hat ein Kötter inne; andere bebaut vielleicht ein Häusler,wieder andere ein Anbauer, lauter kleine Leute, deren Begriff uns hiernicht weiter beschäftigen soll. Es ist genug, sich zu merken, daß derKötter, Anbauer und Häusler, auch wenn er solche Äcker im Besitzehat, nur seine höchst geringe Steuer an den Landesherrn leistetwährend die so erhebliche, ja unentbehrliche Steuer des Meiers wegfällt,wo kein Meier ist.

Gewiß hätte man hier durch Verwandlung der persönlichen Steuerin eine eigentliche Grundsteuer helfen können. Aber so wars nun ein-mal nicht. In Niedersachsen half sich der Staat auf andere Weise. DerStaat verlangte nach dem Dreißigjährigen Kriege, daß das grundherr-liche Land aus jener Zersplitterung erlöst und wieder, wie vorher, indie Hände richtiger Meier gegeben werde. Das verlangte er, und dassetzte er durch. Die Meierhöfe mußten wieder zustande gebracht, siemußtenredintegriert werden. Also, statt die Steuerverfassung zuändern, läßt man diese vielmehr bestehen und stellt diejenige rechtlicheVerfassung der Höfe wieder her, worauf die Steuerverfassung ursprüng-lich aufgebaut war. Die Redin legrationsgesetze zwingen den Grundherrn,sein Land aus den Händen der Kötter, Anbauer und Häusler herauszu-nehmen und es wieder an Meier auszutun. Das geschieht, und die Steuernfließen wieder so reichlich wie zuvor.

Der Meier ist also für den Staat der wichtigste Steuerzahler. Eskann nicht wundernehmen, wenn der Landesherr diesen wertvollenMann auf alle Weise behütet und bevormundet: überall hat der landes-herrliche Amtmann zu sorgen, daß der Meier bei Kräften sei. Das Gutmuß ungeteilt bleiben; die Verschuldung ist verboten; zu allen wich-tigen Handlungen des Meiers ist die Zustimmung des Amtmanns er-