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aufgerichtet. Ohne zu fragen, ob die französischen Neuerungen zweck-mäßig seien oder nicht; ohne Anerkennung der wirksam gewordenenfremdherrlichen Gesetze schritt Hannover zur einfachen Wiederher-stellung des alten Zustandes; weniger aus Begeisterung für das Alte, alsvielmehr im Gefühl vermeintlicher staatlicher Würde. Mit niedersächsi-scher Zähigkeit wollte man das Alte, auch wenn es schlecht wäre, zu-nächst wieder aufrichten, um es selber zu verbessern. Die Fremdensollten hier keine Spur ihrer Wirksamkeit hinterlassen.
In diesem Zusammenhang begreift man, daß Hannover auch nebenvielem anderen die Leibeigenschaft, wo sie bestanden hatte, wieder auf-leben ließ; das heißt, praktisch betrachtet, bei gewissen Meiern wurdeder herkömmliche Todfall wieder eingeführt. Von einer Wiederbelebungirgendeiner Sklaverei oder auch nur Unfreiheit war dabei gar nicht dieRede. Man kann über diesen Eigensinn lächeln, aber zu einer stärkerenEmpfindung liegt kein Anlaß vor.
So waren denn die Wirkungen der großen französischen Revolutionwieder aufgehoben.
Aber wie es zu gehen pflegt: Der konservative Mensch ist überzeugt,daß er stets rechtzeitig seine maßvollen Neuerungen von selber beginne,und doch wird er in der Regel vom Drange seiner radikaleren Gegnerin Bewegung gesetzt. So blieb man in Hannover beim Alten, bis neue re-volutionäre Stimmungen im Jahre i83o um sich griffen; dannerst schritt man zur Herstellung moderner Verhältnisse, durch sogenannteAblösungen. Das Wesen der Ablösungen ist höchst einfach: alle bäuer-lichen Leistungen an den Grundherrn werden in Geld geschätzt und alsGeldschuld auf das Grundstück gelegt, und es wird eine Regel aufgestellt,welche besagt, wie diese jährliche Geldschuld durch einmalige Kapital-zahlung getilgt werden kann. Ist dies geschehen, so hat der Bauer keineBeziehung mehr zum ehemaligen Grundherrn. Die Grundherrschaft istdamit aufgehoben. Den liberalen Forderungen ist Genüge geschehen. Mansagt dem Landmanne, daß er nun in die Neuzeit eingetreten sei; was ersonst vielleicht in Hannover kaum bemerkt hätte, da die mitabgelöstenFronden gar nicht von wesentlicher Bedeutung waren. Immerhin war esnötig; denn es gibt in diesen Dingen ein unabweisbares Mittun, und auchder Staat will schließlich nicht immer wieder hören, daß er zurück-geblieben sei; denn dies schädigt auf die Dauer sein Ansehen.
Also von i83o an läuft die Ablösung, die in Preußen bereits früher,