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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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III. Grundherrschaft und Kittergut.

in anderen Staaten, zum Beispiel Bayern , erst später einsetzt. Der Bauerhat keinen Grundherrn mehr, gerade wie anderwärts.

Aber nun kommt das Besondere für Hannover . Der Bauer hatte nebendem Grundherrn noch einen Vormund, und dieser Vormund war derStaat, verkörpert im Amtmann. Diese staatliche Vormundschaft dauertefort. Der grundherrnlose Bauer bleibt unter der Aufsicht des Amtmanns.Wenn der Bauer sein Gut verschulden will, muß es der Amtmann ersterlauben; der Amtmann wacht auch über den Verkauf; der Amtmannbesieht sich den Anerben, ob er tauglich sei. Denn das bäuerliche Gut,obgleich grundherrnlos, ist nicht allodial geworden. Zwar heißt der Bauernun Eigentümer; aber der Staat als Vormund hat dem Bauer nicht dieunbedingt freie Verfügung, auch nicht das gemeine Erbrecht, wie beimEigentum üblich, eingeräumt; sondern er hat das Anerbenrecht fürbäuerlichen Besitz ausdrücklich aufrecht erhalten. Die Grundherrschaftist zwar fort; aber die alten vormundschaftlichen Befugnisse natürlichnur in figürlichem Sinn des Grundherrn hatte der Staat längst an sichgenommen und behielt sie bei, als der Bauer zum sogenannten Eigen-tümer wurde. Der hannoversche Bauer heißt Eigentümer, steht aberunter staatlicher Vogtei und hat noch Anerbenrecht.

Erst als Hannover zum zweitenmal als Staat verschwand, indem essich in eine preußische Provinz verwandelte, wurde diese Vogtei desStaats aufgehoben; denn in Preußen lebte damals noch die liberale Über-lieferung in der Agrargesetzgebung.

Heutzutage gibt es eine mächtige Bewegung, die jene Vogtei wiederhersteilen möchte, sei es ganz und gar, sei es in wichtigen Teilen. Obdies berechtigt ist, berührt uns wenig; denn wir haben ja die Politik vonunserer Betrachtung ausgeschlossen. Nur die Geschichte der Grundherr-schaft in Niedersachsen war unser Gegenstand.

Für die Neuzeit ist diese Geschichte nicht sehr reizvoll. Die böh-misch-mährischen Gewalttaten fehlen ihr, wie auch kein Kaiser Joseph,ja überhaupt kaum ein hervorragender Mann hier durch seine Tatenleuchtet. Auch der Inhalt der preußischen agrarischen Geschichte klingthier nicht an, es fehlt das Bauernlegen, es fehlt die Verwandlung derkleinen Leute in Landarbeiter, es fehlt der kecke Junker und der heftighineinredende König. Mit Recht ist von einer neueren Bauernbefreiunghier gar nicht geredet; denn die Ablösungen waren nicht verbunden miteiner Standesveränderung des längst schon freien Bauern, sie waren ein