Siedelung und Agrarwesen’naeh August Meltzen.
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mengelage ausgemalt (soweit sie vorteilhaft sind; und darauf kommt esja an); und diese Folgen werden als Zwecke aufgefaßt. Dies leugne ich.In der Schilderung der Folgen ist alles in Ordnung. Aber wie konntenLeute, die erst zum Ackerbau übergehen wollten, von vornherein aufAusgleichung der Überschwemmungsgefahr, des Hagelschadens und desSchneckenfraßes denken? Es gibt aber zufällige Folgen, die wohltätig,ja so wohltätig sind, daß man sie als anfängliches Ziel auffassenmöchte — und davon liegt hier ein Beispiel vor. Man verwechselt dieFolge mit dem Zwecke.
Ferner hat die rationelle Erklärung noch ein anderes Ziel, einen weitwichtigeren Zweck, den sie jener Flureinteilung unterschiebt. Nur sokonnte jeder Bauer gerade soviel gleich gutes Land bekommen, wie seinNachbar. Alle Bauern waren gleich berechtigt, und jenes Verfahrenmachte es spielend leicht, die Ackerverteilung „streitfrei“ zu ordnen.Der deutsche Bauer war hiernach bei seiner Niederlassung auf demBoden unseres deutschen Vaterlandes vor allem von egalitärster Ge-sinnung; ihn beherrschte die Forderung der Gütergleichheit. DieseLeidenschaft war stark genug, die bisherigen Nomaden, am Tage ihresÜbergangs zum Ackerbau, ein System erfinden zu lassen, das einesEuklid würdig war (der doch unter sonnigerem und rechenfreund-licherem Himmel lebte).
Natürlich ist bei dieser rationalistischen Erklärung das Hauptgewichtauf die Herstellung gleich großer Besitzanteile gelegt — während dieAusgleichung der Gefahren nur so nebenbei läuft.
Aber wer sieht es nicht, daß hier der deutsche Urbauer zu einemFanatiker der Besitzesgleichheit gemacht wird — nur um die Gemenge-lage zu erklären? Gibt es denn irgendwo solche psychische Zustände, beidenen jeder dem anderen vor allem gleich sein will, in Zeiten, wo dasLand kaum Wert hat und wo einer nicht einmal soviel brauchen kannwie ein anderer? Außerdem: gibt es denn in jenen Gemeinden gar keineGeschichte? Haben sie etwa, vor Beginn des Ackerbaues, keine Ver-gangenheit gehabt? Ist es denkbar, daß sie aus lauter Gleichberechtigtenbestehen, da sie doch selbst aus irgendeiner Entwicklung hervorgegangensind?
Kurzum, der Rationalismus zeigt hier seinen Pferdefuß: weil es ra-tionell wäre, wenn alle Deutsche gleiche Bodenanteile hätten, so wirddies für die Urzeit angenommen und als Zweck der Gemengelage unter-stellt.
Knapp.