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III. Grundherrschaft und Rittergut,
Natürlich ist dies alles unhaltbar. Obgleich man durch jene Flurein-teilung jene gleiche Austeilung des Besitzes erreichen kann, worüber jakein Zweifel herrscht, ist auch dies nur eine nicht gewollte, sondernzufällige Folge, die erst nach und nach benützt wurde. Man darf dieGemengelage der Urzeit nicht aus diesem Bestreben heraus erklären,da dies Bestreben psychologisch ebenso unmöglich ist, wie etwa dieDreifelderwirtschaft als ältestes Betriebssystem. Die Gemengelage ist viel-mehr die einfache Folge des langsamen Wachstums der Flur, wenneinmal das Zusammenwohnen (in Dörfern oder Weilern) gegeben war.Mit jeder Ausdehnung der Flur auf früheres Allmendland ist in solchenFällen des Wohnens eine Ausbreitung der Gemengelage gegeben.
Überhaupt vergesse man nicht, daß Gemengelage keineswegs allein beiGewannteilung der Flur vorkommt. Sehr häufig sind Fluren ohne irgenddeutliche Gewanne, auf denen gleichwohl Gemengelage besteht. Wollteman dies mit der Olufsenschen Ansicht vereinigen, so müßte man einenachträgliche Verkümmerung der Gewanne annehmen. Damit kommt manoft zum Ziele, aber wohl nicht immer. Es gibt Fluren mit Gemengelage,wobei die Grundstücke selbst von Meitzen nicht mehr mit Gewannenin Beziehung gesetzt werden. Die Verteilung ist dann, nach Meitzen,blockförmig. Er sagt uns zwar nirgends genau, wie Blöcke aussehen;doch scheint er darunter Grundstücke von unregelmäßiger Gestalt zuverstehen, die ohne Ähnlichkeit unter einander sind und kein ordnendesPrinzip verraten.
Endlich hat Meitzen seit jeher sein Augenmerk gerichtet auf solcheFluren, wo der Landbesitz jedes einzelnen in einem einzigen regelrechtverlaufenden Streifen besteht; die Höfe pflegen dann an einer Straße auf-gereiht zu liegen, am Kopf des Landstreifens, der sich, senkrecht zurStraße, etwa am Talhang hinaufzieht. Es sind dies die Reihendörfer desinneren Odenwaldes, des Erzgebirges usw., über deren Verbreitungniemand mehr Studien gemacht hat als Meitzen.
Man hat also Haufendörfer mit Gemengelage, und zwar solche mitdeutlichen Gewannen, solche mit verkümmerten Gewannen und endlichsolche ohne Gewanne, mit Blöcken. Ferner Reihendörfer (ohne Gemenge-lage) mit Landstreifen, endlich Einzelhöfe, bei denen das Land um denHof herumliegt.
Wer hat nun diese Wohnorte angelegt? Meitzen erteilt eine sehr deut-liche Antwort.
Das Reihendorf der Mittelgebirge , mit dem einen Streifen Landes, ist