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III. Grundherrschaft und Rittergut.
werden. Ob ein Grundherr mitgewirkt hat, läßt sich ohne sonstige Be-weismittel aus der bloßen Form der Flur nicht erkennen. Ich halte frei-lich zum Beispiel die Reihendörfer für grundherrlich, aber nicht, weilsie regelmäßig sind, sondern weil man Nachrichten über sehr alte Ab-gaben hat.
Halten wir die Quellenkreise abgesondert! Gemarkungskarten zeigendeutlich die Lage der Äcker; aber die Lage der Menschen geht ausanderen Urkunden hervor. '
„Aber es ist doch allgemein anerkannt, daß die Volksgenossen freieBauern waren mit durchaus gleichen Anrechten.“ Gewiß war dies seitGrimm, durch Waitz und Maurer hindurch, sogar bei Hanssen die herr-schende Vorstellung. Wie anderwärts des näheren auseinandergesetzt ist,wird aber diese Ansicht sehr brüchig. Hier kommt es mir nur daraufan, zu zeigen, daß man dieselbe nicht braucht, um die Tatsache der Ge-mengelage mit Gewannen zu erklären. Im Gegenteil, man kommt ohnejenen romantisch-liberalen Unterbau viel besser fort. Man beginne dochbeim Dorf: die Leute wollen in enger Nachbarschaft wohnen; das Ge-wann ist eine geläufige Vorstellung von der Zeit des feldgraswirtschaft-lichen Schlages her; die Gewanne vermehren sich — und das Bild derdeutschen Flur ist fertig. Wozu denn annehmen, daß irgendwann einmalalle Bauern gleichberechtigt waren? Und weshalb müssen denn die aufder Flur irgendwie Beteiligten gerade frei gewesen sein? Wenn irgendwo,so ist hier Freiheit und Gleichheit übel angebracht, da beides für den zubeweisenden Satz, das heißt für die Erklärung unserer Flureinrichtung,ganz unerheblich ist. Damit aber sage ich keineswegs, es wären alleungleich, oder es wären alle unfrei gewesen. Ich trenne nur die Fragen.Und ich finde es nicht einmal auffallend, daß Meitzen hier in seinerSammlerfreude etwas zu weit geht. Dem Sammler wird sein Geschäft erstmöglich, wenn er in Eifer gerät, und wenn man die Tragweite neu er-schlossener Quellen einmal überschätzt, so ist das kein schlimmer, sondernein läßlicher Fehler, vor allem in diesem Werk, dessen große Aufgabe esist, die Kenntnis kulturhistorischer Tatsachen zu erweitern.
Um dem Verfasser gerecht zu werden, darf man nicht die stählerneHärte Hanssens bei ihm suchen. Es ist vielmehr der bewegliche 'Spür-sinn, der im einzelnen richtig sieht und auch im ganzen sehr vielesrichtig trifft, aber nicht immer seine Behauptung schulgerecht verteidigt.Mit unerhörter Findigkeit weiß er die unscheinbarsten Dinge zu ver-werten, um wichtige Schlüsse daraus zu ziehen. Das wird nicht errechnet,