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IY. Geldtheorie.
unbegrenzt annehmen müssen, ist ebenfalls ein Satz des Gesetzesrechts,gerade so wie es eine Rechtsregel ist, daß wir die Silbermünzen mitReichsprägung nur bis zum Betrage von 20 Mk. in Zahlung nehmenmüssen.
Damit haben wir den Boden gefunden, auf dem sich unsere Betrach-tungen auf bauen: Die Rechtsordnung des Geldwesens haben wir ins Augezu fassen.
Die schwierigste Frage dieses Gebietes wollen wir vorläufig nur an-deuten: Ist es eine Rechtsregel, daß unsere Goldmünzen, die bekannt-lich Kronen und Doppelkronen heißen, 10 Mk. bzw. 20 Mk. gelten? Daßsie soviel gelten, ist klar; tun sie es aber auf Grund einer Rechtsregel odertun sie es auf Grund ihres Goldgehaltes, also aus technischen Gründen?Hierüber müssen wir zu einer Entscheidung gelangen.
In jedem Staate werden die Zahlungen in Werteinheiten ausgedrückt,um die Größe derselben anzugeben. Bei uns hat die Werteinheit denNamen Mark; in Frankreich heißt sie Frank; in England Pfund Sterling;in Rußland Rubel. Eine Verpflichtung, zu zahlen, ist ihrer Größe nachbekannt, wenn sie in Deutschland ausgedrückt wird in Mark; in Frank-reich , wenn sie ausgedrückt wird, in Franken. Ferner hat jeder StaatGeldstücke; woraus die Stücke bestehen, ist zunächst gar nicht wichtig;bei uns gibt es Geldstücke aus Gold, aus Silber, aus Nickel, aus Kupfer,und zu diesen Münzen gesellen sich noch gewisse Scheine, wie die Bank-noten und Reichskassenscheine. Ganz unerläßlich aber ist es, daß wirwissen, wieviel Mark jene Stücke gelten. Diese Geltung wird von derRechtsordnung festgesetzt. Sehr häufig ist die Geltung auf dem Stückangegeben. Auf unseren Goldstücken findet sich der Aufdruck 20 Mk.oder 10 Mk. Aber auf unseren Talerstücken steht es nicht, daß sie3 Mk. gelten; gleichwohl gelten sie 3 Mk., da dies in unseren Gesetzensteht. Allgemein ausgedrückt heißt dies: Die Rechtsordnung gibt an,wieviel Werteinheiten jedes Geldstück gilt.
Soll nun eine Zahlung geleistet werden, so ist, praktisch betrachtet,nur folgendes zu fragen: 1. wieviel Werteinheiten sind zu leisten? und2. wieviel Werteinheiten gelten die etwa zur Verfügung stehenden Stücke,soweit dieselben bei jener Zahlung zulässig sind?
Mehr als dies ist nicht erforderlich; mehr weiß auch der gemeineMann nicht, der jeden Tag mit Hilfe dieser wenigen Kenntnisse Zah-lungen leistet oder Zahlungen empfängt. Wenn er in Deutschland lebt,