Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens.
229
eines Pfundes feinen Goldes, denn das Metall Gold wird bei unsschrankenlos in diesem Verhältnis in 2 o-Markstücke ausgeprägt. Wasetwa noch fehlt, das erklärt der Metallist aus dem Kredit.
Wir wollen uns einmal auf diesen metallistischen Standpunkt ein-lassen und in die ältesten Zeiten zurückblicken, die dem Metallisten stetsvorschweben.
Die Verpflichtung, so und so viele Werteinheiten zu zahlen, bedeutetin der Tat ursprünglich: es ist die und die Gewichtsmenge eines Metalleszu liefern. Darin hat der Metallist ganz recht, wie jedermann zugibt,denn niemand behauptet, daß der Metallist nur Hirngespinste vorträgt.Die Frage, welches Metall zu liefern sei, lassen wir, wie gesagt, beiseite:sei es Erz, sei es Silber, sei es Gold — das ist uns einerlei. Alle dieseMetalle kommen ursprünglich nur als Stoff in Betracht; die Entwicklungbeginnt also mit dem Autometallismus; der Zusatz „Auto“ bedeutet dieGleichgültigkeit aller Form und die Wesentlichkeit des Stoffes an undfür sich.
Die nächste Stufe der Entwicklung wird von den Metallisten so ge-schildert: das Metall wird geformt; abgewogene Stücke des Metalleswerden in die Form von Münzen gebracht und rechtlich nur in dieserForm zugelassen, wenn Zahlungen geleistet werden sollen. Das vomStaat gewählte Metall ist schrankenlos in solche Münzen verwandelbar.So entsteht an Stelle des formlosen Zahlungsmittels das geformte —■und dies geformte Zahlungsmittel ist die früheste Form des Geldes;es ist bares Geld. Das bare Geld ist die erste Art des Geldes, welche inder Rechtsgeschichte auftritt. Unsere deutschen Goldmünzen, ebenso dieenglischen und französischen, sind heute noch bares Geld. Vor deinJahre 1871 waren unsere Taler bares Geld, denn damals war das Silberschrankenlos verwandelbar in Geld — während heute nur das Gold dieseEigenschaft hat. Man beachte, daß auch die schrankenlose Verwandel-barkeit irgendeines Metalles in bares Geld eine Eigenschaft ist, welcheauf der Rechtsordnung beruht: diese Ordnung verleiht dem Metalle dieseEigenschaft oder entzieht sie demselben.
Nun gibt es aber daneben noch anderes Geld: unsere Silbermünzensind gewiß Geld, aber nicht bares Geld; ebenso unsere Nickel- undKupfermünzen; auch unsere papiernen Kassenscheine sind Geld, und dieBanknoten sind Geld; aber sie sind nicht bares Geld, sondern notalesGeld: es fehlt ihnen die Eigenschaft, daß der Stoff, aus welchem diePlatten bestehen, schrankenlos in das betreffende Geld verwandelbar ist.