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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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IV. Geldtheorie.

einzig Feste war ja gerade dies, daß dort keine juristisch wirksameAnweisung existiert: die Banknote ist es nicht, die Staatsnote ist esnicht, die verschiedenen Arten der Scheidemünzen sind es ebenfallsnicht. Was sollte nun der Metallist beginnen? Er tat einen kühnen Sprungund erklärte kurz und keck: Kredit findet auch dann statt, wennjuristisch keine Einlösung in Aussicht steht! Also, Kredit ist auch dannvorhanden, wenn kein Kredit vorhanden ist. Kredit ist eben ein höchstseltsamer Begriff, sagt der Metallist: man kann die österreichische Ver-fassung des Geldwesens aus dem Kredit erklären aber für den Be-griff des Kredits gibt es noch keine Definition!

Durch diesen Ausweg haben die Metallisten ganz einfach zugegeben,daß ihnen der Atem ausgegangen ist; aber sie wollen es nicht ein-gestehen und umhüllen alles mit einem Schwall von Worten.

Wie sah es nun in der Praxis aus?

Unser Metallist, mit den tausend Papiergulden in der Hand, sagtzu dem Kassier:Das ist ja der reine Betrug. Der Kassier erwidert:Wissen Sie denn nicht, daß diese Papiergulden Zwangskurs haben?Bezahlen Sie doch Ihre Gläubiger damit; der Hauswirt, dem Sie dieMiete schuldig sind, der Schneider, der Ihnen seine Rechnung gesendethat, und alle anderen Leute müssen ja das Papier annehmen. Unsersonst ganz ehrlicher Mann hat also nur die Wahl, entweder den er-littenen Betrug weiter zu üben an seinen Gläubigern oder sich aufeinen Stuhl zu setzen und zu warten, bis der Staat und die Bank wiederzur Einlösung in bar übergehen, wobei ihm das Schicksal des Rittersvon Toggenburg in Aussicht steht:Und so saß er, eine Leiche, einesMorgens da.

Es gab also damals in Österreich eine Geldverfassung, welche frei-lich wegen des Verkehrs mit dem Auslande recht schlimm war, die aberdoch ausreichte, um dem inneren Verkehr zu dienen. Wir sind weit ent-fernt sie zu empfehlen; aber eine Geldverfassung war sie, und das alleinkommt hier in Betracht.

Wie war denn damals die Werteinheit zu definieren? War der Gulden,in welchem man zahlte, etwa der /j5. Teil eines Pfundes Silber? Gewißnicht; der Gulden war gar nicht metallistisch definierbar; er war einBegriff der Rechtsordnung, der nur dazu diente, die Größe der Schuldenauszudrücken und die Geltung der Zahlungsmittel zu proklamieren. DerZusammenhang mit dem Silber war ganz ausgeschaltet für den Gulden,mit welchem man damals tatsächlich zahlte. Es gab einen nominalen