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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens.

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oder falsch, ein Wort erzählt, der Redner habe zuletzt im engeren Kreisesich dahin geäußert, daß Münzensammeln noch eine Stufe tiefer stände,als das Sammeln yon Briefmarken. Um so mehr darf man es beklagen,daß eine so interessante und wichtige Streitfrage in einem öffentlichenVortrag erledigt wurde, der die Gegner nicht zu Worte kommen ließ.Denn es hätte sich wahrscheinlich eine lebhafte Debatte angeschlossen,die für beide Teile belehrend und fördernd gewesen wäre. Einen ge-wissen Ersatz hierfür bot allerdings am anderen Tage eine Sitzung derKonferenz landesgeschichtlicher Publikationsinstitute, wo der Direktorder Königlichen Münzsammlung in Berlin , Professor Dr. Menadier,die Gelegenheit wahrnahm, die neue Theorie auf ihre Zulänglichkeitzu prüfen und zu zeigen, daß die von Knapp behauptete Allgewalt desStaates für die Ordnung des Goldwesens in langen Perioden der ge-schichtlichen Entwicklung nicht bestanden habe.

Am angeführten Orte, Heft 3, Seite 433, steht folgende Erwiderung:

Münzwesen und Geldwesen.

In der Historischen Vierteljahrschrift von 1906, Heft 2 (Seite 294 ff.)findet sich ein vortrefflicher Bericht über die Neunte Versammlung deut-scher Historiker, worin auch ein von mir gehaltener Vortrag überdierechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens besprochen wird. Es istdurchaus zutreffend, daß ich erbarmungslos erklärt habe: das Geldwesenkann nicht aus dem Münzwesen erklärt werden. Aber nichts liegt mirferner als eine Herabsetzung der Studien über das Münzwesen; schonaus dem für mich ausreichenden Grunde, weil ich in die Studien über dasMünzwesen gar nicht eingeweiht bin und meiner ganzen Natur nacham allerwenigsten über Wissenschaften, die ich nicht betreibe, abschätzigurteile. Ich bitte daher, jene oben ausgesprochenen Worte, die ich durch-aus aufreohterhalte, ein wenig erläutern zu dürfen.

Es handelt sich um den Sinn des AusdruckesGeldwesen. DasGeld ist unser vorherrschendes Zahlungsmittel, aber nicht das einzige,das in der Geschichte auftritt. Daraus erklärt sich, daß vom Publikumdas Wort Geld im Sinne des Zahlungsmittels überhaupt verwendet wird.Bei mir hingegen hat das Wort Geld einen viel engeren Sinn, weil esfür mich ein juristischer kein technischer Begriff ist. Das Geldist für mich erst dann gegeben, wenn bewegliche Sachen, die von derRechtsordnung nach Stoff und Form insbesondere auch nach denZeichen, die sie tragen genau beschrieben sind, mitproklamatori-Knapp. 16