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IV. Geldtheorie.
scher“ Geltung in Werteinheiten ausgestattet werden. Daraus folgterstens, daß ich uneinlösbare Scheine (wie sie in Österreich Vorkommen)unbedenklich zum Geld rechnen muß, worin ich mit dem Sprach-gebrauche im Einklang bleibe, der von „Papiergeld“ redet: solche Scheinegelten in Österreich soundso viele Gulden (jetzt Kronen); und derGulden, bzw. die Krone ist die österreichische Werteinheit.
Es folgt aber zweitens, daß ich alle Handelsmünzen nicht zum Gelderechnen darf; in Österreich sind die vom Kaiser geprägten Dukatenkein Geld; ebensowenig die vom Kaiser geprägten Maria-Theresiataler:denn diesen gemünzten Stücken fehlt bekanntlich die proklamatorischeGeltung nach Werteinheiten; sie „gelten“ nicht, obgleich sie als Sacheneinen Wert haben, je nach dem bekanntlich schwankenden Marktpreisein Gulden.
Aus der proklamatorischen Geltung der Stücke folgen aber aus-nahmslos alle Erscheinungen des neueren Geldwesens: die Wechselkursemit ihren Schwankungen, die sogenannten Änderungen im Wertverhält-nis der beiden edeln Metalle, das mitunter auftretende Agio gewisserGeldarten, der Übergang von einer Währung zu einer anderen —• lauterDinge, über die ich in der „Staatlichen Theorie des Geldes“, Leipzig igo 5 , ausführlich Rechenschaft gegeben habe.
Nun ist es aber leicht zu sehen, daß die proklamatorische Geltungder Stücke keine technische, sondern eine juristische Eigenschaft ist.Daher kann diese Seite des Geldwesens, die ich für die Hauptsache halte,nicht an den Sammelstücken eines Münzkabinetts studiert werden; schroffausgedrückt heißt dies eben: das Geldwesen kann nicht aus dem Studiumder Münzen erkannt werden.
Denn das Geldwesen greift über das Münzwesen hinaus, wegen dermit Geldeigenschaft ausgestatteten Scheine; und soweit Münzen in demSystem der Geldarten eines Landes Vorkommen, würde der Münz-forscher nur untergeordnete Eigenschaften dieser Stücke feststellenkönnen, da die rechtliche Stellung der Stücke nicht in das Bereich seinerUntersuchungen fällt.
Daher sind beide Forschungsgebiete zu trennen; daß aber zwischenihnen Feindschaft herrschen solle, habe ich weder gesagt noch gemeint.