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IV. Geldtheorie.
daß ein bestimmtes Gut Wertmesser sei; denn diese Behauptung sagt imGrunde dasselbe, wie der andere Satz: die Werteinheit sei eine bestimmteMenge eines Gutes, zum Beispiel eines Metalles; auch ein dritter Satzgehört hierher: wer den Preis als die Menge Metalles definiert, welcheman geben muß, um eine Ware zu kaufen, der sagt schließlich auchdasselbe, nämlich: daß jenes Metall Wertmesser sei. Die Verflechtungdieser drei Sätze ist also, vom Metallismus aus gesehen, folgerichtig.
Wenn aber die Nominalisten dies alles nicht sagen, so ist das keinzufälliges Versäumnis, sondern sie leugnen ganz einfach, daß jene Sätzerichtig seien — richtig im Sinne der allgemeinen Wahrheit — und habenalso gar keine Ursache, sich bei solchen halbwahren Sätzen aufzuhalten.Halbwahre Sätze entstehen durch mißlungene Formulierung, wobei etwasZufälliges als wesentlich betrachtet wird.
Untersuchen wir einmal, wann ein Gut besteht, von welchem eine be-stimmte Menge einen festen Preis in Werteinheiten (Mark, Gulden,Frank usw.) hat. Gesetzt, es gebe ein solches Gut, dann wird es von denmeisten Leuten als Wertmesser aufgefaßt. Aber in welchen Fällen kommtdenn diese Erscheinung vor?
Es gibt zwei solche Fälle und nicht mehr.
Erster Fall: wenn Erz, Silber oder Gold an sich als Zahlungsmittelbehandelt wird, also bei der autometallistischen Verfassung, dann istdas betreffende Metall ein solches Gut. Der Metallist sagt nun: da dasSilber (resp. das Gold) ein Gut von unveränderlichem Werte war,wurde es als Zahlungsmittel eingeführt. Wir Nominalisten sagen aber:da man sich damals entschlossen hatte, Silber (resp. Gold) an sichals Zahlungsmittel zu verwenden, so hatte das Metall ex definitione seinenfesten Preis und erschien als Wertmesser. Denn nach unserer Auf-fassung ist der Gebrauch jenes Gutes als Zahlungsmittel daran schuld,daß es als Gut von festem Werte erscheint. Zahlungsmittel sein istaber ein juristischer Begriff. Alle die Güter — nicht etwa jenes eine —,die der Staat so behandelt hätte, wie er in den Zeiten des Autometallis-mus das Silber oder Erz behandelt hat, würden die Eigenschaft des un-veränderlichen Wertes gezeigt haben und "dem Laien als Wertmessererschienen sein. „Dies oder jenes Gut ist Wertmesser“ bedeutet also hierganz einfach: es ist an sich zum Zahlungsmittel erklärt. Die Aufsuchungeines Gutes von unveränderlichem Werte oder die Erwartung, daß einsolches einmal gefunden werde, gehört unter die so häufige Verwechse-