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Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes.
Nachschrift.
Inzwischen hat Wilhelm Lexis , ohne Zweifel der größte Kennerauf dem Gebiete des Geldwesens, sein Urteil über die Staatliche Theorieabgegeben (Archiv für Sozialwissenschaft Bd. 2 3 , lieft 2, September1906). Da heißt es Seite 572:
„Das Werk stellt die Ergebnisse einer intensiven Denkarbeit dar undwird sich in seiner eigenartigen Einseitigkeit seinen Platz in der wissen-schaftlichen Literatur erzwingen.“
Seite 074 : „Es gibt aber verschiedene neue Erfahrungen, mit denender Metallist sich nur schwer abfinden kann.“
Ebenda über das eigentliche Papiergeld: „Man kann sich daher nichtmehr damit begnügen, es als schlechtes“ Geld zu anathematisieren,sondern Knapp war berechtigt, von einem anderen Geldbegriff aus-zugehen, der die autogenischen wie die hylogenischen Geldarten umfaßt.“
Diese Sätze geben wir den Metallisten zu bedenken und stellen fest,daß es doch noch Theoretiker gibt.
Unter den Praktikern hat sich Dr. L. Calligarisin Wien zuerst aufden Boden der Staatlichen Theorie gestellt, insbesondere in der öster-reichischen Rundschau, Band 7, Heft 80, Mai 1906.
27. September 1906.