wirkt in aller Kreatur und alle Gesetzmäßigkeit ist Anteilnahme andiesem obersten Gesetze, ist lex aeterna. Der Mensch nimmt Anteilmittels seiner Vernunft: „talis participatio legis aeternae in rationalicreatura lex naturalis dicitur“ 1 . Die menschliche Vernunft erscheintalso, kraft ihres Vermögens 'dieser Teilnahme an dem göttlichenGesetz, als „Stimme und Dolmetsch “ der ewigen Vernunft des Welt-schöpfers selbst. Was als Naturgesetz das individuelle Lebenregelt, wird als Naturrecht zum Fundament für das Leben der Ge-sellschaft 2 .
Das mittelalterliche Naturrecht ist entstanden durch eine Zu-sammenschweißung der biblischen Lehren des Alten wie des NeuenTestaments , vor allem des Dekalogs, mit der aristotelischen und derstoischen Philosophie, in der ebenso wie in der Offenbarung dasewige Gesetz erkannt worden ist.
In den göttlichen Weltenplan, den uns das ewige Gesetz kund-gibt, ist nun auch die menschliche Gesellschaft und innerhalb dieserdie menschliche Wirtschaft eingeordnet. Die Aufgabe der Erkenntnisist es, die dem ewigen Gesetz gemäße Art zu wirtschaften, das heißtaber die richtige Wirtschaft zu bestimmen.
Die „richtige“, das heißt also die dem ewigen Gesetz gemäßeGesellschaftsordnung hat als Vorbild das Corpus mysticum derKirche, das nach dem bekannten paulinischen Gleichnisse seine ver-schiedenen Stände und Berufe in sich ergänzender Arbeitsteilungdarstellt. Es ist hier, wie es Tröltsch richtig ausdrückt, die orga-nische Anschauung eines in seinen Gliedern arbeitsteiligen Ganzenauf die Gesellschaftslehre übertragen. Das ständische soziale Systemund das scholastische Denken bedingen und entsprechen einander.
1 S. Thom. Summa theol. Iallae. q u . 91, a. 2 und 3 .
2 W. Scherer, Leo XIII. 1923. S. 23 . Vgl. von Neueren Joh. Haeßle, DasArbeitsethos der Kirche nach Thomas von Aquin und Leo XIII. 19 2 3 ; und OttoSchilling, Christliche Gesellschaftslehre, 1926. Aus der umfangreichen Lehr-buchliteratur nenne ich die sich ergänzenden Werke von Victor Cathrein S. J., Moralphilosophie, 6. Aull. 1924, und Josef Maushach, Katholische Moraltheologie.5 . und 6. Aufl. 3 Bände. ig26ff. Die ausführlichste Darstellung des katholischenNaturrechts von nicht-katholischer Seite enthält E. Tröltsch , Die Soziallehrender christlichen Kirchen und Gruppen. 3 . Aufl. ig 23 .