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wie sie sich aus den verschiedenen, vernünftigen Zwecken,welche er vermöge seiner Fortbildung verfolgt, ergeben.“ 61Andere begründen das Eigentum auf Okkupation, Arbeit, Ver-trag oder Gesetz (man erkennt hier die mühsebgen Erörte-rungen Adolph Wagners zur „Begründung“ des Eigentumsunschwer wieder);
2. das Erbrecht: als „die nötige Bedingung für die Kundgebungund Bewahrung (der) Familienneigungen“ 62 ;
3 . die Vertragsfreiheit: sie „steht ganz und gar unter der Herr-schaft des Prinzips der individuellen Freiheit“ 63 .
Dieser soziale Rationalismus, das Erbstück der Aufklärung, hatnun ersichtlich auf die Vertreter der nationalökonomischenFachwissenschaft einen großen Einfluß ausgeübt und hat esbewirkt, daß die richtende Nationalökonomie in allen Ländern, ammeisten wohl in Deutschland , auch in denjenigen Kreisen nicht aus-gestorben ist, die weder Anhänger des katholischen Naturrechts nochder harmonistischen Metaphysik des 18. Jahrhunderts waren. Was soviele Nationalökonomen nach den Rettungsringen der Vernunftideengreifen ließ, war die Notlage, in die sich um die Mitte des 19. Jahr-hunderts die Wirtschaftswissenschaftler versetzt sahen. Von allenSeiten drängten die sozialen Probleme heran. Die „Arbeiterfrage “begann, sich zu entrollen. Die Schäden der kapitalistischen Wirtschafttraten immer deutlicher zutage. Die „klassische“ Nationalökonomiehatte nur ungenügende Antworten auf die tausend Fragen des Alltags.Die sozialistische Kritik wollte man nicht gelten lassen. Daß etwas ge-schehen müsse, sah man ein. „Reformen“ waren notwendig. So kamman auf den seltsamen Gedanken, der nur aus Aufklärungsgeist ge-boren werden konnte: die Wissenschaft auf die Schanze zu rufen,damit sie die bedrohte Kultur gegen die andrängenden Feinde schütze.Von der Stimmung, die um jene Zeit in nationalökonomischen Kreisenherrschte, gibt ein getreues Bild das in mancher Beziehung stell-vertretende Buch von J. Kautz: Die Nationalökonomie als Wissen-
61 H. Ahrens, a. a. O. S. a44-
62 H. Ahrens, a. a. O. S. 322.
63 H. Ahrens, a. a. 0. S. 34a.