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werden, sind also höchstens empirisch immer sozial bestimmt, dieWirtschaft ist es aber, wie wir sahen, notwendig, das heißt a priori.Eine nicht in der Gesellschaft verwirklichte Wirtschaft gibt es nicht,eine „reine“ Ökonomie, die nicht mit soziologischen Kategorien ge-dacht würde, ist ein Unbegriff. Die Wirtschaft gehört eben zu den-jenigen Kulturbereichen, die Gesellschaft sind, zum Unterschiedevon denen, die Gesellschaft haben. Diese beiden Gruppen sind imwesentlichen die von Schleiermacher unterschiedenen Bereiche desorganisierenden und symbolisierenden Handelns. Die Wirtschaft ge-hört mit Recht und Staat zum Bereiche des organisierenden Handelnsund ist deshalb Gesellschaft.
Zwölftes KapitelDas System
Was uns nunmehr zu tun obliegt, ist: die Mittel und Wege aus-findig zu machen, die imstande sind, die Nationalökonomie zu einerselbständigen geistigen Einheit zu gestalten, die wir „Wissenschaft“nennen. Ein Wissensaggregat wird zu einer Wissenschaft bekanntlichdadurch, daß die einzelnen Bestandteile zu einem System zusammen-gefügt werden. Kant, der in diesen (wissenschaftlichen) Dingen allesgesagt hat, was gesagt werden kann, spricht von der Architektonik,als der Kunst systematischer Vereinheitlichung der Erkenntnis. „Ichverstehe unter einer Architektonik die Kunst der Systeme. Weil diesystematische Einheit dasjenige ist, was gemeine Erkenntnis aller-erst zur Wissenschaft, das ist aus einem bloßen Aggregat derselbenein System macht, so ist Architektonik die Lehre des Szientifischenin unserer Erkenntnis überhaupt.“ 6G
Wissenschaft wird also in dem schönen Bilde eines Gebäudes ge-sehen, das aus einzelnen Bestandteilen aufgeführt wird, aber nacheinem einheitlichen Plane, der schon die Einheit des Ganzen in sichenthält: dieser Bauplan ist das System. Zur Entwerfung des Bauplansbedarf es nun aber einer Idee, die die mannigfaltige Erkenntnis zueinem System zusammenfassen kann, einer Idee im Kantischen, alsonicht im ontologischen, sondern im logischen Sinne, wo Idee nicht
615 Kant, Kritik der reinen Vernunft, ed. Kirchmann, S. 6/|o//|i.