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so viel wie „Urbild“ bedeutet, sondern so viel wie ein Gedankenbild,das als Denkmittel verwandt wird. Ideen sind also eine Art von Be-griffen, „Vernunftbegriffe“, die nicht auf Gegenstände abzielen, dievielmehr theoretische Sinneinlieiten erfassen, so Voraussetzungen derWissenschaft sind, die somit die Bedingungen wissenschaftlicher Er-kenntnis schaffen, a prioris der Wissenschaft sind.
Es ist die „Vernunft“, die das Systematische der Erkenntnis zu-stande bringt, das heißt den Zusammenhang aus einem Prinzip.„Diese Vernunfteinheit setzt jederzeit eine Idee voraus, nämlich dievon der Form eines Ganzen der Erkenntnis, welches vor der be-stimmten Erkenntnis der Teile vorhergeht, und die Bedingungenenthält, jedem Teile seine Stelle und sein Verhältnis zu den übrigenTeilen a priori zu bestimmen. Diese Idee postuliert demnach voll-ständige Einheit der Verstandeserkenntnis, wodurch diese nicht bloßein zufälliges Aggregat, sondern ein nach notwendigen Gesetzen zu-sammenhängendes System wird. Man kann eigentlich nicht sagen,daß diese Idee ein Begriff vom Objekte sei, sondern von der durch-gängigen Einheit dieser Begriffe, sofern dieselbe dem Verstände alsRegel dient.“
Die Funktion der Idee ist „da, wo der Verstand allein nicht zuRegeln hinlangt, ihm durch Ideen fortzuhelfen, und zugleich der Ver-schiedenheit seiner Regeln Einhelligkeit unter einem Prinzip (syste-matische) und dadurch Zusammenhang zu verschaffen, soweit alses sich tun läßt“. „Die Vernunft setzt die Verstandeserkenntnissevoraus, die zunächst auf Erfahrung angewandt werden, und suchtihre Einheit nach Ideen, die viel weiter geht als Erfahrung reichenkann .“ 67
Es könnte übel angebracht erscheinen, so elementare und heuteso selbstverständliche Dinge mit schulmeisterlicher Breite hier vor-zutragen. Bedenkt man aber, daß meines Wissens vor mir nur eineinziger Nationalökonom — Lorenz von Stein — das Bedürfnisgefühlt hat, das Problem der Syslembildung in unserer Wissenschaftüberhaupt aufzuwerfen, so scheint es mir doch nicht ganz über-flüssig zu sein, auch diese elementaren Bedingungen eines einwand-freien Wissenschaftsbetriebes in Erinnerung zu bringen.
07 Kant, a. a. O. S. 5i2f. 514- 52/J.
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