meist nur an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten erfüllt.Aber es gäbe in der Gesellschaft ebensogut „Gesetze“ wie in derNatur, das heißt also: man könne gesellschaftliche Erscheinungenebensogut auf Regeln bringen wie die Naturerscheinungen.
Diese Auffassung hält eine dritte Gruppe 129 von Forschern — ganzunberechtigterweise, wie ich bemerken will — für falsch. Nach ihrerMeinung gibt es in der Gesellschaft, also auch in der Wirtschaft,überhaupt keine „Gesetze“ im Sinne der Naturgesetze. Sie begründenihren Standpunkt mit dem Hinweis darauf, daß die gesellschaftlichenErscheinungen zu „kompliziert“, daß sie nicht meßbar, nicht be-rechenbar, nicht beständig seien, oder mit dem Hinweis auf die Frei-heit des menschlichen Willens. Keine dieser Tatsachen bildet einenhinreichenden Grund, um die Möglichkeit auszuschließen, Regeln fürmenschliches Verhalten aufzustellen.
Die Vertreter der verstehenden Nationalökonomie können nun mitden beiden Begriffen von Gesetz und Gesetzmäßigkeit, die ich ebenkurz besprochen habe, nichts anfangen: den Gesetzesbegriff derrichtenden Nationalökonomie müssen sie ablelmen, weil er meta-physisch ist, den der ordnenden Nationalökonomie, weil er demGrundgedanken der verstehenden Nationalökonomie widerspricht, dieeben wirtschaftliche Erscheinungen verstehen und nicht bloß ordnenwill. Der naturwissenschaftliche „Gesetzes“ begriff käme für siehöchstens als Hilfsmittel des Verstehens in Frage.
Aber liegt in der Richtung des Verstehens nicht doch vielleichtdie Möglichkeit, zu einer echten Gesetzmäßigkeit und zu echten Ge-setzen zu gelangen, wie sie die richtende Nationalökonomie kannteund kennt? Mit anderen Worten: gibt es nicht verbindliche Normen,denen das Wirtschaftsleben untersteht, oder: aus dem Imperativischenin das Indikative übersetzt: kennt das- gesellschaftliche Zusammen-leben der Menschen nicht doch das Verhältnis der Notwendigkeitdes Seins und Geschehens? Und hat dieser Gedanke nicht doch auchvielleicht Platz in einer Gesellschaftswissenschaft, das heißt:können wir ihn seines metaphysischen Gewandes entkleiden? Sostellt sich die Frage nach der Gesetzmäßigkeit (und den Gesetzen)
120 Siehe z. B. KarlDiehl, Theoretische Nationalökonomie. Band I: Einleitungin die Nationalökonomie. 2. Aufl. 1922.