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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
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Arnndherrliche und gutSheriliche Lasten.

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geändert hatten. Wie diese Mächte, im Laufe des Mittelaltersjene, beim Beginn der neuen Zeit seit dem sechzehnten Jahrhundertdiese, entstanden und zur Entfaltung gelangt sind, kann ich natürlichhier uicht anch noch erzählen. Uns genügt zu Missen, daß sie beideim Effekt darauf hinausliefen, den Bauern in Abhängigkeit vomgroßen Grundbesitzer zu bringen, ihn zu Abgaben oder Leistungeuzu verpflichten uud dadurch eine teilweise ueue Form laudwirt-schaftlicheu Betriebes neben die Bauerwirtschaften zu setzen. DieAbhängigkeitsverhältnisse, in denen wir die deutschen Baueru (bisauf ganz wenig davon freigebliebene Gebiete) zn Beginn des neun-zehnten Jahrhunderts finden, sind entweder sogenannte grundherrlicheoder sogenannte gutsherrliche.

Die ersteren bestanden in der Verpflichtung der einzelnenBauernwirtschaft, dem Grundherrn des Bezirks Abgaben in Geldoder Natura zu leisten. Diese grundherrlichen Lasten ändernan der Gestaltung der Agrarverfassung selbst gar nichts. Sie sinddeshalb auch für uus ohne weiteres Interesse. Ökonomische Be-deutung hätten sie höchstens dadurch gewonnen, daß fie die Bauern-wirtschaft übermäßig gedrückt und etwa die natürliche Reproduktiondes uatioualeu Reichtums verlüudert hütteu. Gauz anders die-jenigen Abgaben oder richtiger Lasten, die man als gntsherrlichebezeichnet, Lasten, wie sie in einzelnen Teilen namentlich des öst-lichen Deutschlands eine Rolle spielten. Ihre Bedeutung liegtdarin, daß sie die Unterlage für eine völlige Neuordnung der land -wirtschaftlichen Produktion bildeten, sofern sich auf ihnen eine neueWirtschaftsform: die Gntswirtschaft aufbaute.

Der Leser muß nämlich wissen, daß es bis in das neunzehnteJahrhundert hinein iu Deutschland keine Groß-Gutswirtschaft, wieer sie vielleicht auS eigener Anschauung keimt, gegeben hat, d. h.eine Wirtschaft mit einem größeren Bestand von eigentlichen undzwar freien Lohnarbeitern, Leuten also, dereu Hauptberuf dasArbeiten auf dem Gute eines Herren ist und die sich diese Arbeitstatt irgend einer beliebigen anderen frei gewählt haben. Einfolcher berufsmäßiger Landarbeiterstand fehlte iu der früheren Zeit.Der Großgrundbesitzer, der sein Land augebaut sehen wollte, mußtesich also anderer Arbeitskräfte bedienen, und dies waren eben die