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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
Entstehung
Seite
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Die innere Organisation deS Wirtschaftslebens.

tigen durfte. Sie schwankte zwar in den verschiedenen Zünften;geht aber sehr selten über vier hinaus, unter denen meist nochein oder zwei Lehrlinge sein mußten. Wo eine solche Beschränkungdurch die Natur des Gewerbes untunlich oder sonst unausführbarschien, hatten sich andere Mittel entwickelt, um das Produktions-quantum des Einzelnen nicht zu stark werden zu lassen und dieEntwicklung zum Großbetriebe zu verhindern. Oder es wurdeohne Umschweife die zulässige Produktionsmenge direkt festgesetzt,die der einzelne während einer bestimmten Zeit erzeugen durfte.Das war namentlich dort der Fall, wo die Produtte wesentlichgleicher Art waren, also vor allem in der Weberei, dann aberauch in der Kürschnerei, Gerberei u. a.

3. Bestimmungen, die ein möglichst gleichzeitiges, wie gleich-artiges Angebot herbeizuführen bezweckten. Hierher gehören diemannigfachen Vorschriften über die Art, den Ort und die Zeitdes Verkaufs, die vielen Verbote, dem Znnftgenossen dessen Kundenoder Käufer abspenstig zu machen oder ihm ein Stück Arbeit fort-zunehmen; hierher gehört auch das häufig wiederkehrende Verbot,das von einem Znnftgenossen begonnene Werk weiter zu führen,und manches andere.

Was ich hier in wenigen Sätzen zn skizzieren versucht habe,ist der Geist des Handwerks und seiner alten Ordnung, der Zunft-verfassung. Selbstverständlich war im Verlaus der Jahrhundertedie Entwicklung an den verschiedeneu Orten, in den verschiedenenStaaten verschieden verlaufen. Hier war diese, dort jene Bestim-mung hinzugetreten, beseitigt, verändert. Insbesondere war durchdie Ausbildung größerer Wirtschaftsgebiete in den deutschen Terri-torien, dnrch das Emporkommen einer fürstlichen Zentralgewaltvielerlei von dem weggefallen, was während der früheren Jahr-hunderte die Exklusivität der städtischen Politik an Vorschriftenund Verboten erzeugt hatte. Aber doch, dürfen wir sage», staudzu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts der Bau der altenZunftverfassung uoch iu seiner alten Gestalt unerschüttert da. Dieaus der Idee der Nahrung folgende Monopolisierung und Regle-mentierung der gewerblichen Arbeit beherrschte durchaus uoch dasgesamte Gewerberecht.