Regulierungsgesetzgebung und Landesknlturgesetzgebung, 143
Verhältnisses auf den großen Gütern: an Stelle unfreier, fron-pflichtiger Bauern treten rechtlich freie Lohnarbeiter, von denen ichgelegentlich noch mehr erzählen werde.
Ganz andere Ziele waren der Landeskulturgesetzgebunggesteckt worden. Sie sollte auch ein „Befreiungswerk" voll-bringen, aber uicht die Befreiung der Bauern von grnnd- odergutsherrlichen Lasten bewirken, sondern die Befreiung aller länd-lichen Wirtschaften, der bäuerlichen wie der Gutswirtschaftenaus dem Dorfverbande, in dem wir sie im Anfang des Jahr-hunderts noch eingegliedert fanden. Um dieses Ziel zu erreichen,mußte zweierlei geleistet werden: erstens mußten alle Gemein-eigentumsverhältnisse gelöst, zweitens mußten die einzelnen Äckeraus der Gemengelage, die den Flurzwang im Gefolge hatte, ge-nommen und zu besser arrondierten Komplexen „zusammengelegt"werden. Gemeineigentumsverhältnisse bestanden, wie wir uns er-innern, an Weide und Wald, den sogenannten Almenden. Diesewurden jetzt, wenigstens in vielen Gegenden Deutschlands , namentlichin Norddeutschland „aufgeteilt", d.h. deu Auteilsberechtigten wurdendie entsprechenden Quoten des Gemeindebesitzes zu Privateigentumüberliefert; wo nur Nutzungsrechte bestanden, wurden diese ebenfallsabgelöst, also daß ein möglichst unbelastetes, „reines" Eigentums-verhältnis für jedeu einzelnen Besitzer sich ergab. Wie man indem andern Falle verfuhr, wo es galt, die Gemengelage zu be-seitigen, deutete ich schon an: man ermittelte nach Große und Gütewas der einzelne in der Flur an zerstreuten Parzellen besaß undwies ihm ein entsprechendes Areal an einer anderen Stelle an:was er in Hunderten von Streifen über die ganze Feldmark zer-streut besessen hatte, erhielt er uun in drei oder vier größerenStücken zurück. Gleichzeitig sorgte man für die Anlage von Wegen,die den separaten Zugang zu jeder einzelnen Besitzung ermöglichten.Das ganze Verfahren nennt man Zusammenlegung oder Separationoder Verkoppelung oder Flurbereinigung; die Namen wechseln jenach den Landesteileu. Was es bewirkte, ist ersichtlich: es schufklare Eigentumsverhältnisse und auf sich gestellte, vou einanderunabhängige Wirtschaften.
Diese Reformen find nun wie gesagt in allen deutschen Landen,