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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
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Grundgedanke der neudeutschen Notenbankpolitik. 199

Der Grundgedanke der neuen Bankgesetzgebung war der,das Notenprivilegium allmählich zu monopolisieren dadurch, daßman die Privatnotenbanken von der Notenausgabe auf andere Ge-schäftszweige, namentlich den Depositenverkehr hinwies und ihnenden freiwilligen Verzicht auf ihr Notenrecht nahelegte. Die Beträgeder von ihnen aufgegebenen Noten sollten dann der neuen Zentral-bank, der Erbin der preußischen Bank: der Reichsbank zuwachsen.Diese Absicht des Gesetzgebers ist in der Tat zum großen Teilverwirklicht worden. Bon den 32 Notenbanken, die, wie wir sahen,im Anfang der 1870 er Jahre neben der Preußischen Bank bestanden,hatten bis 1900 25 auf ihr Notenrecht verzichtet, sodaß jetzt nurnoch folgende Privatnotenbanken neben der Neichsbank weiter be-stehen: die Frankfurter Bank , die Bayerische Notenbank, die Säch-sische Bank zu Dresden, die Württembergische Notenbank, dieBadische Bank, die Bank für Süddeutschlaud und die Braun-schweigische Bank . Ihr Notenumlauf fällt jedoch neben demjenigender Reichsbank kaum noch ins Gewicht; während letztere im Jahre 1900durchschnittlich 1138 Millionen Mark Noten umlaufen ließ, betrugder Umlauf aller sieben Privatnotenbanken zusammeu nur 175 Mill.Mark. Somit ist die Geschichte des deutschen Banknotenwesensseit Begründung des Reichs die Geschichte der Reichsbank, derenhervorragender Bedeutung für das deutsche Wirtschaftsleben es wohlentspricht, wenn wir ihrer eigentümlichen Organisation und ihremfruchtbaren Wirken während der letzten 25 Jahre eine etwas nähereingehende Betrachtung widmen.

Es wurde schon erwähnt, daß die Reichsbank die Erbin derpreußischen Bank gewesen ist. Man kann noch mehr sagen: sie istderen Tochter. Denn sie ist in ihrer ganzen Wesenheit ihr nach-gebildet. Vor allein hat sie den eigenartigen Grundgedanken ihrerOrganisation von ihrer Vorgängerin übernommen: die Kombinationeiner privaten Aktiengesellschaft mit einer StaatSanstalt. DasGrundkapital der Neichsbauk befindet sich, wie man weiß, in denHänden privater Anteilseigner, die ihren Einfluß in einemZentral-auSschuß" zur Geltung bringen können. Verwaltet wird das In-stitut von dem Reichsbankdirektorium, dessen Mitglieder vom Kaiserernannte Reichsbeamte sind. Eine ganz wunderbar ingeniöse Ein-