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Banken und Börsen.
richtung. So recht der Typ deutscher Wirtschaft überhaupt: dieKreuzung kapitalistischen Unternehmertums mit altpreußischer Korrekt-heit. Ein von einem geschickten Reiter gebändigtes Vollblut. Bis-marck hat einmal gesagt: den preußischen Leutnant mache uns keineNation nach. Man könnte mit noch viel größerem Rechte sagen:den Wirklichen Geheimen Mat mit dem Titel Exellenz, der alsanerkannte Autorität einem Gremium von Vertretern allergrößterBankhäuser mit europäischem Ruse vorsitzt. Man muß nur einmaldie Mitgliederliste des „Zentralausschusses der Anteilseigner" durch-sehen, um sich einen Begriff von der kaufmännischen Potenz zumacheu, die hinter der Reichsbank steht. Da finden wir eine Reiheder glänzendsten Namen: von Hansemann, Freiherr von Oppen-heim, Bleichröder , Freiherr von Rothschild, von Mendelssohn-Bar-tholdy, Woermann, Frentzel, Fritz Friedländer, von Siemens undähnliche, deren jeder einzelne mehr als ein Armeekorps an Macht-fülle umschließt. Und doch haben — soviel man weiß — dievrs. Koch und Gallenkamp ihnen gegenüber noch immer ihre Auto-rität voll zu wahreu gewußt. Wahrhaftig ein Zustand, den manerst ganz begreifen kann, wenn man ein paar Wochen lang seinenMorgenspaziergang rund um das Borustädter Feld bei Sanssouci gemacht hat.
Bei dieser eigenartigen Organisation ist es begreiflich, daßder Grundzug in der Geschäftsführung der Reichsbank die Soli-dität ist. Im Jahresdurchschnitt 1876 bis 1900 hat die Reichs-bank au jeder Million angekaufter Wechsel einen Verlust von31.2 Mark gehabt, bei den Lombarddarlehen sind gar nur 2.96 Markvon jeder Million erteilter Darlehen als Verlust abgeschriebenworden! Gleichwohl aber wird man sagen müssen, hat die Neichs-bank nicht nur ihre Aufgaben als deutsche Zentralnotenbank undHüterin der Reichswährung musterhaft erfüllt: sie hat darüberhinaus eine Kreditorganisation großen Stiles geschaffen, deren Vor-handensein eine notwendige Voraussetzung des wirtschaftlichen Auf-schwungs war, den Deutschland im letzten Menschenalter erlebt hat.
In der Ausgabe von Banknoten ist die Reichsbank dnrchden Gesetzgeber in einer kaum zu rechtfertigenden Weise beschränktworden durch die Einführung des sog. indirekten Kontingentierungs-