Hauptarten der Effekten.
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Auleihetitelu der Staaten oder Kommunen führt, hat dann denPfandbrief geschaffen. Auch er soll dazu dienen, dem geldbedür-feudeu Grund- nnd Hausbesitzer Mittel zur Verfügung zu stellen,deren Verabreichung nicht mit dem Odium der beliebigen Kündigungbehastet ist (wie iu den meisten Fällen die Privathypothek)! er sollferner den Kreis der geldgebenden Personen ausweiten helfen da-durch, daß er (zumal wenu er durch halböffentliche Institute wie diepreußischen Landschaften vermittelt wird) eine größere Kreditwürdig-keit als die Einzelhypothek erlangt und durch seine leichte Verkäuf-lichkeit und seine Zerteilung in kleine Beträge mehr Leuten die Er-werbung ermöglicht. Was seiue Eiubürgerung im Gefolge hat, istaber offenbar wiederum jene Entseelung des Vertragsverhältnisseszwischen Grundbesitzer und Geldleiher, das svlange einen persön-lichen Zug behält, als es zwischen zwei lebendigen Menschen füreinen konkreten Fall zum Abschluß gelangt.
Der Ausgabe von Pfandbriefen widmen sich außer den schonerwähnten halböffentlichen Instituten, den Landschaften, die aufkapitalistischer Basis ruheudeu Hypothekenbanken. Während dieLandschaften, deren es jetzt in Preußen 17, außerhalb Preußens3 gibt, wie ich an einer anderen Stelle bereits erwähnte, fastsämtlich schon im achtzehnten Jahrhundert ins Leben getreten sind(die älteste ist die schlesische L., deren Reglement vom 9. Juli 1770datiert), fällt die Gründung sämtlicher heute bestehenden Hypo-thekenbanken in die zweite Hälfte des neunzehnte,? Jahrhunderts.Der größere Teil (29 von insgesamt 40) ist nach 1870 ent-standen. Von den heute vorhandenen 40 Hypothekenbanken, dienach den Zusammenstellungen Hechts über ein eingezahltes Aktien-kapital von S54.3 Millionen Mark verfügen, haben 36 das Rechtzur Ausgabe von Jnhaberpfandbriefen; von diesen entfallen 11 aufPreußen, 7 auf Bayern, 2 ans Württemberg , 3 auf Sachsen, 13auf die übrigeu deutschen Staaten. Während die Landschaften nurlandwirtschaftlich genutzte Grundstücke beleihen, erstreckt sich dieTätigkeit der meisten Hypothekenbanken gleichermaßen auf städtischewie auf ländliche Grundstücke.
Ganz besonders deutlich aber tritt die Tendenz zur Ver-sachlichung ehemals Persönlicher Bezichuugeu zu Tage bei der dritteu