288
Der Verkehr.
kommen der Eisenbahnen seien die andern Transportmittet imBinnenlandoverkehr völlig außer Übung gekommen. Eher ist dasGegenteil richtig: die Berkehrsinstitute, die vor den Eisenbahnenbestanden: Persvnenpvst, Frachtfuhrweseu, Binnenschiffahrt, sinderst dnrch die Eisenbahnen zu rechter Blüte gelangt. Jedenfalls hatkeines von ihnen vorher auch nur annähernd die Bedeutung be-sessen, wie in dem Zeitalter der Eiseubahuen.
Beginnen wir mit dem Überlaudverkehr von Personennnd Gütern. Da ist zunächst die wichtige Tatsache festzustellen,daß der Ausbau des deutschen Landstraßennetzes erst zu eiuerZeit in ein lebhafteres Tempo kommt, als die Eisenbahnen bereitszu hoher Blüte gelangt sind. In welchem verzweifelten Zustandesich die Landstraßen zu Beginn des Jahrhunderts befanden, davonhaben wir bereits Kenntnis erhalten. Bis in die 1840 er Jahrehinein, also bis zum Beginn der Eisenbahnära war nun aller-dings schon viel daran gebessert worden. Im Königreich Preußen gab es 1842 immerhin schon 1312.6 Meilen Staatschausseen:ihre Länge war also in dem Menschenalter seit 1816 etwa ver-vierfacht. Aber die Periode regen Chausseebaus beginnt dochnun erst recht: iu dem Menschenalter bis 1876 wird das Netz derChausseen iu Preußeu alteu Bestandes auf 46 454.9 Icm erweitert,und das ganze Königreich besaß in diesem Jahre 64 978.0 kniChausseen. Aber der Chausseebau nimmt auch in den letzten Jahr-zehnten noch immer seinen Fortgang: 1891 war die Länge desNetzes auf 79 143 km, 1895 auf 84957.5 kin, 1900 auf95 945 km augewachsen. Diese so stark vermehrten Chausseendienen uuu aber offenbar nicht in erster Linie dem Spazier-gängerverkehr, sondern dem Wagenverkehr. Also muß es diesenoffenbar heute weit mehr als früher geben. Welcher Art ist eraber?
Zunächst handelt es sich um Persouenbesördernng, diebeute wohl überwiegend eine Beförderung in Privatfuhren ist.Sicher hat sie gegen früher eher zugenommen, als abgenommen.Natürlich nicht über lange, fondern über kurze Strecken: zwischenbenachbarten Urteil oder zur nächsten Bahnstation.
Aber auch eine nicht unerhebliche gewerbsmäßige Personen-