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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
Entstehung
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404
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Die Landwirtschaft.

vomBoden des preußischen Staates" auf Grund eiugeheuderStudien für das Königreich Preußen gelangen, ist dieses:daßdie Aufteilung gemeinschaftlich benutzter Grundstücke im wesent-lichen beendet" sei. Nur im Westen der Monarchie haben sichnoch beträchtliche Reste der alten Marken erhalten. Soweitdiese in Wäldern bestehen, ist ihre dauernde Erhaltung undfvrstmäßige Bewirtschaftung durch das Gesetz vom 14. März 1881gesichert. Vielfach hat jetzt überhaupt eine rückläufige Bewegungiu der Behandlung der Allmenden eingesetzt: man hat die schonerwähnten schädlichen Wirkungen ihrer Aufteilung namentlich aufdie kleinsten Wirtschaften erkannt und sucht ihrer weiteren Verringeruug Einhalt zu tun. In Süddeutschlaud ist der Bestand anAllmenden ebenso wie in Rheinland noch heute nicht unerheblich.Nach den Ermittelungen, die bei Gelegenheit der 1895er Zählungveranstaltet worden sind, gab es 382 833 landwirtschaftliche Betriebemit Anteil am Gemeindeland, dessen Gesamtfläche 168097 betrug.Davou entfielen auf Baden 31 357, Elsaß-Lothringen 25 062,Bayern 24 263, Würtemberg 23 011 (Schwarzwaldkreis allein15217), Großherzogtum Hessen5686, Provinz Hessen-Nassau 5 322,Rheinprovinz 21 390, Hohenzolleru 3 347 na, auf die genanntenGebiete zusammen also 139 436 ll-i. Man sieht freilich: im ganzenhandelt es sich doch nur um geringe Reste, wenn man die heutigenBestände an Gemeindeland mit denjenigen vergleicht, die zur Zeitder alteu Dorfwirtschaft notwendig haben vorhanden sein müssenund sicher zu Beginn des Jahrhunderts noch vorhanden waren.Bon der Gesamtanbaufläche des Deutschen Reichs machen jene168 097 nur uoch 0.39°/^ aus. Und selbst im GroßherzogtumBaden sind es nur 3.6"/^ der Gesamtfläche, die alsAnteile amGemeindeland" ermittelt wurden.

Was diekulturschädlicheu Servituten" anbetrifft, sobemerken unsere Gewährsmänner für Prenßen, daß die meisten vonihnen,soweit sie nicht durch die Gemengelage und Wegelosigkeitder Grnndstücke in den nicht zusammengelegten Flnren bedingtsind",unzweifelhaft gegenwärtig beseitigt" seien.

Über die Ausführung des wichtigsten Teils der Landeskultur-gesetzgebuug: dieZusammenlegung(Verkoppelung) der Grund-