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Die Landwirtschaft.
zuletzt gezahlte Pacht, im folgenden Jahrfünft um 24.2 °/g. Dannaber verringert sich die bisherige Pachtsumme im Jahrfünft 1885/89von 100 auf 93.8, 1890/94 auf 89.9, 1895/99 auf 85.4. DiePacht der altpreußischen Domänen belief sich für den Hektar nutz-barer Fläche im Durchschnitt des Jahres 1889 auf 39.10 Mark(Höchstbetrag), 1899 dagegen nur noch 36.48 Mark. Trotz dieserHerabsetzung habeu sich die Pachtreste nicht unbeträchtlich vermehrt.Sie betrugen im Durchschnitt der Jahre 1881/82 bis 1884/85644 289.17 Mark, 1896/97 bis 1898/99 dagegen beinahe dasDreifache (1 538229.89 Mark).
Nun aber die Güterpreise? Sie müssen selbstverständlicheinen gleichen Abschlag erfahren wie die Erträge. Denn eS mußstets im Auge behalten werden, daß sie doch nnr der Exponenteines bestimmten Ertrages sind, der selbst wieder von den Prvdukten-preisen abhängig ist. Brachte ein Gnt einen Reinertrag von9000 Mark und wurde es daraufhin mit 150 000 Mark bezahlt,so ist es, wenn der Ertrag auf 6000 Mark sinkt, 100000 Mark undkeinen Pfennig mehr wert. Gerade wie eine Aktie in diesem Fallevon 150 auf 100 iin Kurse fallen würde. Diese theoretisch ein-wandfreie Wertherabsetzung im Leben zu vollziehen, begegnet nunaber, wie sich denken läßt, einigen Schwierigkeiten. Den Inbegriffdieser Schwierigkeiten, die Bodenwertc der veränderten Marktlageanzupassen, pflegt man als „Agrarkrisis" zu bezeichnen.
Ist es nun aber in jeder Lage peinlich, sich damit abzufinden,seine Einnahmen wie sein Vermögen um eiu Viertel oder ein Drittelverringert zu sehen, so stößt dieser Gewöhuuugsprozeß bei der Land-wirtschaft noch auf besondere Hindernisse. Ich will nicht davonsprechen, daß in zahlreichen Fällen die Wertverminderung mit einerDeklassiernng gleichbedeutend sein würde, da es sich häufig genug nmExistenzen handelt (ob gutsherrliche oder bäuerliche bleibt sich gleich),die just nur au uiveau ihrer sozialen Klasse sich befinden, obwohldieser Umstand schwer ins Gewicht fällt. Ich denke vielmehr anetwas anderes: nämlich an die Tatsache, daß die Landwirte sästsämtlich hoch verschuldete Güter bewirtschafte«. Ist aber eiu Gutverschuldet, oder gar hoch verschuldet, sage zur Hälfte, zu dreiFünftel des Ertragswertes, so nimmt die Frage der Herabmiuderung