Das Wesen der „Agrarknsis"
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der Einnahmen oder der Giiterpreise ein ganz anderes Gesicht an.Bleiben wir bei dem angenommenen Beispiele und lassen wir unserGut zu drei Fünftel, also mit 90 000 Mark zu durchschnittlich 4"/^verschuldet sein. Alsdann sind jährlich 3600 Mark Hypotheken-zinsen zu entrichten. Die Einnahme des Landwirts, die ehedem5400 Mark betragen hatte, sinkt auf 2400 Mark, das heißt nichtauf zwei Drittel (wie es der Ertragsverminderung entsprechenwürde, weun das Gnt schuldenfrei wäre), sondern auf weniger alsdie Hälfte. Hatten aber dem Besitzer ehedem 60 000 Mark zueigen gehört, so bleiben ihm nach der Wertherabsetzung nur noch10 000 Mark: sein Vermögen sinkt also auf den sechsten Teil desfrüheren Betrages, während der Gutswert sich uur (wie wir an-nahmen) um ein Drittel verringert hatte. Das sind natürlichwillkürlich angesetzte Ziffern, aber sie zeigen doch, daß die „Agrar-krisis" überall dort einen brennenden Charakter annehmen muß,wo die Landwirte hoch verschuldet sind. Denn hier bedeutet schoneine leise Herabminderung der Erträge und des Bodenwertesleicht einen Lucifersturz in die dunkle Tiefe.
Nnn ist aber die Verschuldung wie der Schatten, der derLandwirtschaft in unserer Wirtschaftsordnung folgt. Aus uichtganz naheliegenden Gründen, deren Erörterung ich mir an dieserStelle versagen muß, ergibt sich zum Unterschiede von anderenWirtschaftssphären in der Landwirtschaft leicht eine übermäßigeBelastung mit sogenannten Besitzschulden, d. h. solchen, dienicht zum Zwecke der Ausweitung oder Hebung der Produktion (sog.Meliorationsschulden) ausgenommen werden, sondern die nichtsanderes sind, als der Ausdruck für die schlichte Tatsache, daß einemBesitzer ein Gut nur zum Teile gehört, und daß sich sein Anrechtauf den Ertrag nur soweit erstreckt, als das Gut unverschuldetgeblieben ist. Es kauft jemand ein Gut, dessen Preis 150 000 Mk.beträgt, und zahlt davon 60 000 Mark an, so heißt das: er hatzwei Fünftel von dem Gute nnd seinem Ertrage erworben. DerNest ist dem früheren Besitzer verblieben oder wer sonst die Hypo-theken inne hat. Desgleichen wenn drei Geschwister dasselbe Gutbeim Erbgauge teilen, der älteste Sohn es (meinetwegen mit einerNorzugserbquote von 10°/») übernimmt und jeden seiner beiden