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Die Landwirtschaft.
tierung verweise ich den Leser auf das siebente Kapitel im sechstenBande des ,,Boden"-Werkes). Danach würde die Zunahme derVerschuldung in dem genannten Zeitraume etwa 2 MilliardenMark betragen.
Und zwar scheinen die bäuerlichen Besitzungen an dieser Neu-verschuldung besonders stark beteiligt zu sein. Während die Ver-schuldung der größeren Güter nämlich von 1883 bis 1896 nurum 18°/g stieg, stieg die der großbäuerlichen um 37°/^, die derkleinbäuerliche!! um 55 °/^. Der Grund freilich, weshalb diegrößeren Güter nicht mehr verschulden, ist gerade kein sehr er-freulicher: weil sie nämlich so hoch bereits verschuldet sind, daßeine weitere Steigerung immer schwieriger wird. Denn auch nach-dem die bäuerlichen Anwesen innerhalb der letzten Jahre so vielstärker mit Schulden belastet sind, ist ihre Verschuldung heutenoch immer eine weit geringere als beim Großgrundbesitz, wieaus den Tabellen III, ^ und L ersehen werden kann. Diese Tabellenlassen auch deutlich erkennen, daß die Verschuldung im Osten desPreußischen Staates weit mehr fortgeschritten ist als im Westen.Sondert man die einzelnen Besitzklassen nach Osten und Westen,so ergibt sich folgende Gesamtübersicht. Es sind hochverschuldct(mit mehr als 60°/g des Schätzungswertes):
von den in Ostelbien in Westelbien
Großgütern über 1500 Mark G. E. 54.7"/„ 13-5°/gGroß-u.Mittelbauern300—1500 „ „ 19.9,, 7.5 „
Kleinbauern 90—300 ., „ 14.8,, 10.6,,
Wenn also die Annahme richtig ist, von der wir ausgingen,daß die Verschlechterung der Reinertragsverhältnisse, wie sie sichals Folge der veränderten Marktlage ergeben mußte, sich um soempfindlicher fühlbar macht, je verschuldeter eine Wirtschaft ist, soführen uns diese Ziffern zu dein Schlüsse, daß am Ende desneunzehnten Jahrhunderts — allen technischen Errungenschaftenzum Trotz — in der Landwirtschaft die Lage der kleineren bäuer-liche» Wirte eine weniger gedrückte ist, als die der Gutswirte.Ferner aber auch, daß die „Agrarkrisis" im Osten des preußische»Staates in schärferer Form austritt, als im Westen und, könnenwir hinzufügen, in den anßerpreußischen Staaten, in denen die