Das Wesen dcr gcivcrkschaftlichen Organisation. 41
den grundlegenden, wahren, bestimmenden anerkennen will.Gewiß haben beide Bewegungen, die gewerkschaftliche wiedie sozialistische 'Arbeiterbewegung, vielerlei Berührungs-pnnktc; aber es heißt auf jede klare Erfassung sozialer Er-scheinungen verzichten, will man nicht von dcr Wcscns-unterscheidnng dcr beiden Bewegungen für seine Betrach-tungen den Ausgangspunkt nehmen.
Wollen wir die Gewerkschaften als Berufs- oder Klassen-Vereine kennzeichnen, so müssen wir absehen von ihrenLeistungen auf freundschaftlichem und geselligem Gebiete.Genuß ist es nicht gering anzuschlagen, was sie hier demeinzelncn an Wohltaten erweisen, aber ihr Wesen macht esnicht aus. Tiefes kann nnr gefunden werden in den dieArbcilerinteressen als solche vertretenden Funktionen. Tassind aber bei äußerlicher Betrachtung zwei: 1. die Fürsorgefür deu Arbeiter oder die Seiingen in Zeiten unfreiwilligerArbeits- bezugsweise Erwerbslosigkeit und 2. die Fürsorgefür deu Arbeiter iu Zeiten dcr Arbeit nnd somit der Er-werbsfähigkeit.
Jene erste Funktion umfaßt alle jene Leistungen, dieals Leistungen von llnlerstütznngsvereincn oder Hilfskassenangesehen werden können. Sie beziehen sich auf Tar-reichnngcn an Geld oder naluralen Unterstützungen in denFällen der Krankheit, der Invalidität, des Unfalls, desAlters, deS Todes. Tnrch gemeinsame Beitragslcistungvieler sollen hier Leistungen an die Mitglieder solcher„Kassenvercinc" ermöglicht werden, die das Einzelbarver-mögen übersteigen (Versichernngsprinzip!), oder wenigstensdurch Sparzwang soll der Arbeiter in den Besitz größererSummen für die Notfälle des Lebens gesetzt werden, dieohne gemeinsame Kasse aller Wahrscheinlichkeit nach nichtvorhanden sein würden. Tiefe Unterstütznngskasscnfnnklionist nun «ach allem, was wir wissen, in den Anfängen dcr