Das Wesen der gewerkschaftlichen Organisation. 43
dem Vorgange des deutschen Reichs vom Staate über-nommen werden. An die Stelle der freiwilligen Ver-sicherung tritt die staattichc Zwangsvcrsichernng oder diegesetzliche Verpflichtung des Unternehmers oder der öffent-lichen Gewalten, den erwerbsunfähigen Arbeiter zu unter-stützen. In welchem Umfange dieser Übergang als einForlschritt, als eine Förderung des Wohles der Arbeiter-schaft und der Interessen der Kultur erscheint, werden wirin anderem Zusammenhange erst zu Prüfen haben. Hier istuur die Tatsache festzustellen, daß die Übernahme der Unter-haltung erwerbsloser Arbeiter durch öffentlich-rechtliche Ein-richtungen ohne allen Zweifel die Bedeutung der Gewerk-vereine iu ihrer Eigenschaft als Unterstützungskassen ganzwesentlich vermindert hat. Znmal sich in der gleichen Zeitdie eigenartig gewerkschaftliche Funktion der Arbciterbcnifs-vereine zu immer größerer Bedeutung entwickelt hat.
Wollen wir diese selbst zunächst ganz allgemein um-schreiben, so können wir sagen, daß sie darin besteht, dieAussichten des Arbeiters bei Festsetzung seiner Arbeits-bedingungen zu verbessern. Zn diesem Behufe stecken sichdie Gewerkvereiue zunächst das Ziel: die Marktverhältnissczugunsten des Arbeiters zu beeinflussen. Tie Verhältnissedes Arbeitsmarktes, auf dem man Angebot und Nachfrageschalten und walten sieht, wie ans dem Warenmarkte.Tieses Streben nach Einfluß auf die Gestaltung desArbeitsmarktcs wird vou der Einsicht geleitet, daß man esbei der Arbeitskraft der Arbeiters mit einer Ware zu tunhabe. Tie Konstruktion der Arbeitskraft als Ware ist seitalters her beliebt uud wie mau sich auch ihrer theoretischenRichtigkeit gegenüber Verhalten mag- sicherlich hat sie einegroße Bedeutung durch ihre Einwirkung auf das praktischeVerhalten der Arbcitervcrbände gehabt. Ter Arbeiter, soetwa lautet das Räsonnemcnt, besitzt in seiner Arbeitskraft