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Die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung.
eine Ware, durch deren Verwertung er sich seineu Unterhaltbeschaffen will. Unsere Rechtsordnung weist ihn zu diesemZwecke ans den freihändigen Verkauf oder richtiger denfreihändigen Mietvcrtrag hin, mittels dessen er in freierVereinbarung mit dem kapitalistischen Unternehmer für einenbestimmten Entgelt diesem die Nnbnng seiner „Ware "Arbeitskraft überläßt. Tie Beobachtung lehrte, daß dieHöhe des Entgelts — also des Mietpreises für die ge-nutzte Arbeitskraft — abhängig ist von der Gestaltung desArbeilsmarkles, d. h. von dem Verhältnis von Angebot zuNachfrage, kaufen zwei Kapitalisten, so Halle es schonRieardo ausgedrückt, einem Arbeiter nach, so werden sichdie Arbeitsbedingungen für diesen günstig gestalten; um-gekehrt ungünstig, wenn zwei Arbeiter einem Kapitalistennachlaufe». Also galt es, das Ziffern-,- das Qnanlitäls-verhältnis von Angebot nud Nachfrage stets zugunsten desArbeiters zu gestalte», d. h. also ein Überangebot vonArbeitskrästen zn verhindern. Ties war zunächst dadurchzu erreichen, daß man örtlich die Mengen der zur Versügungstehenden Arbeitswilligen ausglich: das Zuviel au einemOrte mit dem Zuwenig an einem andern. Man mußtedementsprechend sich Kenntnis von der Marktlage an denverschiedenen Orten zu verschaffen suchen nnd man tut diesdurch Organisierung des Arbeitsnachweises! dieser erstenund elementarsten Leistung der Arbeitervereine. Wnßleman erst, daß in Breslau zehn Hntmachcr gesucht wurden,die in Berlin keine Arbeit fanden, so war der erste Schrittgetan, nm den Truck, den die zehn überschüssigen Hutmacherau ihrem Orte auf dcu Arbeitsmarkt ausübten, zu beheben.Freilich mußte sogleich ein zweites hinznkommcin es mußtevon Gewerkvereins wegen den überschüssigen Zehn nnch diepraktische Möglichkeit geboten werden, sich von dem einenOrt an den andern zu begeben. Hierzu mußten ihnen die