Die Grenzen der gewcrkschaftl, Arbeiterbewegung. 67
Streiks — in die Erscheinung. Es kann der Gesamtheitnicht gleichgültig sein, ob wegen der vielleicht unbedeutendenDifferenzen zwischen den Bäckermeistern und Bäckergesellenan einem Orte die Herstellung des notwendigsten Er-nährungsmittel sisticrt wird, ob ans gleichen Gründen dieZeitungen zu erscheinen aufhören, der Eisenbahn - undStrnßenbahnverkehr unterbrochen wird, die Stadt in„Feuersnot" gerät, weil die Gasarbeiter streiken usw. Inderartigen Fällen wird dafür Sorge getragen werdenmüssen, daß die Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer möglichst rasch beigelegt werden, etwa durchdie obligatorische Mitwirkung eines öffentlichen Schieds-gerichts und dergl. Aber diese extremen Fälle gemeinerNot bilden doch in der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegungsicher nur die verschwindende Ausnahme, sie beziehen sich,wie gesagt, fast nur auf die Anwendung eines Kampf-mittels, des Streiks. In allen übrigen Betätigungen derGewerkvereine ist ganz allgemein eine Schädigung öffent-licher Interessen ausgeschlossen, und auch die Wirkungen derArbeitseinstellungen sind der Regel nach derart, daß sieandere Kreise als die der betroffenen Industrie nicht znverletzen imstande sind. Nichts wäre deshalb verfehlter,als ans den paar Möglichkeiten eines Konfliktes zwischenGewerkschaftsbewegung und öffentlichem Interesse jener denStrick drehen zu wollen. Vielmehr ist mit aller Entschieden-heit daran festzuhalten, daß die gewerkschaftliche Arbeiter-bewegung nicht nnr für die Arbeiter selber, sondern für dieGesamtkultur eines Volkes von heilsamster Wirkung ist, daßalso auch die öffcutlicheu Instanzen, Gesetzgebung und Ver-waltung nichts besseres zu tun vermögen, als durch ihrVerhalten die Weiterentwicklung der Bewegung zu fördern.
Wenn ich von den Grenzen der gewerkschaftlichenArbeiterbewegung hier spreche, so denke ich vielmehr an die