Die Grenzen der gewerkschaftl. Arbeiterbewegung. 69
Nun ist aber des weiteren in Betracht zu ziehen, daßdie Gewerkschaften auch für ihre Mitglieder doch nur zumTeil Helfer in allen Noten sind. Arbeiterschutzmaßregclnallgemeinen Inhalts, die sich nicht auf die Arbeitszeit oderkonkrete Arbeitsbedingungen erstrecken, also Bestimmungensanitären, sittlichen usw. Inhalts für ganze Länder oderProduktionsgebiete werden Arbeiterorganisationen mir schwerauf dem Wege der Selbsthilfe erkämpfen können. TieSicherungen gegen die Folgen der Krankheit, des Unfalls,der Invalidität, des Alters usw. werden sie auch nur zumTeil in ihren Unterstützungskassen herbeizuführen vermögen.Insbesondere schwer fällt es den Privaten Hilfskassen, inden Fällen der Invalidität, des Alters oder auch des Be-triebsunfalles eintretende Erwerbsunfähigkeit aus ihrenMitteln zu beheben.
Endlich ist darauf hinzuweisen, daß die Gcwcrkvcreincauch dort, wo sie aus eigener Initiative für die ArbeiterVerbesserungen durchzusetzen vermöge», also bei der Nor-mierung der Löhne nnd der Festsetzung der Arbeitszeitihre Erfolge nur unter der Voraussetzung erzielt haben,daß ihnen die staatliche Zwangsgesctzgebung, also diesogenannte Staatshilfe, beigestanden hat. Wäre durchdiese nicht eine Beschränkung der Nachtarbeit, derKinderarbeit, zum Teil auch der weiblichen Arbeit, derSonntagsarbcit und ähnliches durchgesetzt worden, sowürden die Verhältnisse des Arbeitsmarktes sich erheblichungünstiger gestaltet haben, und man könnte zweifelhaft sein,ob die Wirksamkeit der gewerkschaftlichen Bewegung dsegleiche gewesen wäre, wie sie heute ist. Tas Ergebnisreiflicher Überlegung muß deshalb dieses sein: Tie Gewerk-vereine sind eine für Arbeiter und Allgemeinheit im höchstenGrade nützliche Institution: ihre Weiterentwicklung ist zuwünschen und zu fördern. Ihre Wirksamkeit bleibt jedoch