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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
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Der Arbeitsschutz.

tage, und dgl. bezwecken. Immer muß man sich gegenwärtighallen, das; die Einschränkung der beruflichen Arbeitszeit,die gänzliche Befreiung der Binder, der jugendlichen Arbeiter,der Frauen von ihr die Vorbedingung jedes kulturellenFortschritts der Masse ist.

3. Ter Arbciter-schub schädigt die Arbeiter selbst dadurch,daß er ihre» Verdienst beeinträchtigt. Tas träte dannein, wenn die Kinder zur Arbeit nicht mehr zugelassen werden,deren Verdienst für die Eltern einen gern gesehenen Zuschußzu dem Familiencinkommcn darstellte. Tiefer Einwand istbis zu einem gewissen Grade wiederum berechtigt. Es kannin der Tat die Familie, deren Kinder nicht mehr zur Arbeitzugelassen werden, zunächst einen Ausfall der Einnahmenerleiden; trotzdem ist der Einwand nicht stichhaltig, dennzum ersten kann dnrch Beseitigung der Kinderkonkurrcuzder Lohn der Erwachsenen steigen, sodann aber sollte auchdort, wo ein Lohnausfall eintritt, dieses kein Grund sein,Kinder weiter zu beschäftige: lieber soll Arnienunterstntznugeintreten, als daß die Gesamtheit duldet, daß au demWertvollsten, das sie besitzt, an der Lebenskraft der jungenGeneration in einer verderbenbringenden Weise gezehrtwird. Man leitet aber eine Schädigung des Arbeitersmich daraus ab, daß die Erwachsenen einen Lohnansfallerleiden müßten, wenn etwa die Sonntagsarbeit verbotenwürde oder die tägliche Arbeitszeit eine Abkürzung erführe.Tiefe Argumentation trifft auch nur in sehr beschränktemUmfange zu, denn zweifellos gibt es eine ganze Reihe vonMöglichkeiten, die den Eintritt jener Wirkung ausschließen.Entweder nämlich kann die Beschränkung der Arbeitszeit zueiner Mchreinstellung von Arbeitern führen und dadurch dieLage des Arveilsmarktes zu gunsten der Arbeiter verändern,oder es kann die Organisation der Arbeiter stark genug sein,um eine Lohnverminderung bei Beschränkung der Arbeits-