Wesen und Wirkung des Arbeitcrjchutzes. 81
so minimal, daß es geradezu lächerlich ist, ihn überhauptiu Betracht zu ziehen; so ist berechnet worden, daß dasVerbot der Arbeit für Kinder unter 1Z bzw, 14 Iahren,wie es das deutsche Arbeilerschutzgesetz von 1891 brachte, dermeistbeteiligten Textilindustrie eiue Steigerung der für Löhneausgegebenen Summe um ^ (ein Drittel) Prozent verursachte.
Endlich ist nun aber auch dort, wo wirklich großeBeträge in Frage kommen, und wo infolge der auswärtigenKonkurrenz eine Steigerung der Produktionskosten tatsächlicheine Gefährdung der Existenz für die Industrie bedeutenkönnte, keiueswegs erwiesen, daß notwendig eiue Verteuerungdes Produktes eintreten müsse. Es ist vielmehr möglich,daß weder eine Lohnherabsctzung, noch eine Vertenernngder Produktion eintritt, wenn nämlich die Leistung deseinzelnen Arbeiters durch Jntcnsivisiernng der Arbeit oderdnrch Steigerung der Produktivität der Arbeit cutsprechenderhöht wird. Die Erfahrung bestätigt, daß in den meistenFällen beispielsweise eine Verkürzung der täglichen Arbeits-zeit entweder die Leistungen des Arbeiters erhöht oder aberdurch Betriebsverbesserungen wett gemacht wird. Und end-lich, wenn auch durch den Arbeiterschutz eine Erhöhung desPreises der Arbeit einträte, so wäre es immer noch nichtnötig, daß diese Preissteigerung einen Ruin des Gewerbesbedeutete, weil entweder die Verteuerung auf die Schulternder Konsumenten abgewälzt werden oder auf Kosten desProsits erfolgen könnte. Im allgemeinen wird man sagendürfen, daß die Wirkung eines vernünftigen Arbeiterschutzes,insbesondere einer Verkürzung der Arbeitszeit, also derEinführung eines Maximalarbeitstagcs auf die Industriein sehr viel Fällen die Vervollkommnung der Produktiv-technik, also eine Steigerung der nationalen Produklivkraftsein wird. Ein Grund mehr, den Arbeiterschutz für einesegensreiche Einrichtung zu halten. Selbstverständlich ist